GreenBond Zertifikat - GB10001

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Produktnummer: GB10001
EAN: GB10001
Produktinformationen "GreenBond Zertifikat - GB10001"

Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb.



GreenBond Zertifikat

- Nr. GB10001 -

Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen.


Vorgesehene
SDG-Ziele:
1 - Keine Armut
2 - Kein Hunger
3 - Gute Gesundheit
7 - Saubere Energie
10 - Weniger Ungleichheit
11 - Nachhaltige Städte
16 - Frieden Gerechtigkeit
Entscheidung:
Unrechtmässige Enteignung nach:
§25h KWG
§839 BGB
§7a 3b+3c VermG
§717 ZPO
§857 ZPO
§940a ZPO
§14 1 OBG NRW
SGB II ff.
Art.13 Abs.7 GG
Art.14 Abs.3 GG
Art.15 GG
§371 AO
§136a StPO
§89c StGB
§203 StGB
§232b StGB
§253 StGB
§258 StGB
§263 StGB
§300 StGB
§331 StGB
§7 LkSG
Terrorismusfinanzierung
Zwangsarbeit

Geldwäsche
Selbstbereicherung
Rechtsmissbrauch
Erpressung
Strafvereitelung
Großes Ausmass
Amtsmissbrauch
Unsicherheit
Wohnungsnot
Wohnrecht Pfändung
Täuschungshandlung nach:

§9 EEG NRW
§13 EEG NRW
§19 EEG NRW
§41 EEG NRW
§903 BGB
Globalzession
Gegenstand: FALL 1:
Externe, Öffentliche und deren gesetzliche Vertreter, vollzogen Selbstbestellung 
zum Grundbesitzer an Grundstücken mit Immobilien, Einrichtungen und DE/EU-Patentmarken. Zudem lagen auch ergänzende Gebäudepläne vor.

Es gab weder Verkaufszustimmung, Notarvertrag, Kaufpreiszahlung oder Verteilungsplan. Ergänzend diente dies zugleich der unerlaubten Zwangsenteignung von Einrichtungs-, Wertgegenstände und IT. Nachfolgend ergeben sich weitere dort gelagerte Gegenstände. Die Immobilie war keineswegs zu 100% besichert oder damit finanziert.

Frühzeitig erstattete der ursprüngliche Eigentümer schriftliche Mitteilungen zu eingeschlagenen Rechtswegen, seiner Rechtsvertretung und Strafantrag. Siehe GB10005.

FALL 2:
Petitionsquellen gelten gleichermassen als Selbstanzeige nach § 371 AO. Der AML Hinweis vom 04.11.2022 wurde der BaFin elektronisch zugestellt. Finanzämter Essen und Bottrop waren am 15.11.2022 via ELSTER elektronisch informiert. Menschenrechte oder Grundrechte waren nach § 413 AO nur dann vermeidbar gewesen, sofern ein fairer Ausgleich aller Green Bonds angestrebt wurde.

FALL 3:
Kaltenteignung von Grundstücken, Immobilien, Mobiliar, Vermögen, sowie zwei altengerechter Wohnungen erfolgten von Amts wegen vor dem 14-12-2015, im Zusammenhang mit weiterer Immobilie und laut Grundbuch mit inoffizieller Zwangsenteignung. Der GB10005 enthielt bereits eingeschlagene, rechtliche Wege inklusive Rechtsvertretung und öffnete die Möglichkeit mit gesicherten Schlüsseln. Nichtoffizielle Zwangsbereicherung war somit nicht rechtmässig, auch nach Kreditwesengesetz - KWG § 25h.

Neben IT und Einrichtungen im Haus, betraf dies zudem, die dort gelagerten 4 Fahrzeugausstattungen, mobile Mietklimageräte und erstreckte sich auch auf weitere Fahrzeuge hier GB10002 und hier GB10008.

Zwangsenteignung ist nur nur auf rechtlich vorgeschriebenen Weg nach Zivilprozessordnung durchzuführen. Hiervon sind alle Gläubiger wie zum Beispiel finanzierende Hausbanken, Makler, Amts- / Grundbuchgerichte, Finanzämter neben Petitionszuständigkeiten Berlin 04-02-2022 und Petition NRW 06-01-2014 waren abgewichen und somit Gesamtschuldner nach §717, §857, §940a ZPO, als auch dem Kreditwesengesetz KWG § 25h.

Terroristische Durchführung ohne Warnung mit grobem Unrecht, sowie Ablehnung des eingelegten Rechtsmittels. Dies führte zu Rechtsverlust ohne Verfügungsrecht und Nutzungsrecht. Eine Zustandsdokumentation der Immobilie fand ebenfalls nicht statt. Erst am 30-06-2023 wurde der AG Wesel Beschluss vom 17-11-2015 vorgelegt. Dort war erkennbar das der Ersteher Karl-Heinz Neeb unmittelbarer Nachbar des Notars zum Verkauf von GB10005 war. Zugleich erwies der am 30-06-2023 vorgelegte Verteilplan vom 25-11-2015, dass ein rechtmäßiger Verkauf von GB10005 keineswegs Anlass zur zuvor genannten Zwangsversteigerung gegeben hätte. Der Geschädigte reichte eine Skizze am 30-06-2023 ein, um die Terrorismusaktivitäten zu erklären.

Kein öffentliches Interesse lag vor. Intransparente Verschleierung und Beweisverwertung mit Verletzung von Privatgeheimnissen, Fachwissenmaterial sowie auch Datenschutz. Es gab ebenfalls keine vorgeschriebene Einlagerung oder Wertverteilungsliste über die verwerteten Güter.

Entschädigungsberechtigter Antrag auf Härteausgleich. Hier nur Betrachtung Immobilien und Verbundenes, ohne weiterem Rechtsgut des Eigentümers nach unter anderem GB10005.

Erbpacht steht dem Eigentümer zu. Schuldner haben diese auf eigene Kosten im Grundbuch zu ändern, einzutragen, auf 5 Jahre zu befristen. Dieses Angebot endete am 31-01-2023. In jedem Fall ist die Bereitstellung einer Ersatzimmobilie zu liefern.
(Beisp.: 772,000.00 = 5% = 38,600 p.a.)

Unangemessene Umweltschäden, Grundsteueranpassungen, Hypotheken, Sanierungskosten oder vergleichbar, verlangen die Aufhebung der Erpacht mit angemessenen Schadenausgleich.

Anfallende Pflegekosten sind Verursacher anzulasten.

Zwangsräumung, Rückenteignung und Verwertung von öffentlichem Eigentum kann nur dann ausgeschlossen werden, sofern alle Global Bonds angemessen ausgeglichen wurden.

Die Schuldner wurden hiermit ebenso darauf hingewiesen, dass auf deren Kosten, nach Art. 13 GG Abs. 7, sowie neben der Erbpacht, vergleichbare Immobilien zum Erbpachtangebot zu liefern waren.

Fortwährende politische Fragen am 10-05-2022 mit etwaigen Sanktionsversuchen, oder Beauftragung damit im Zusammenhang stehenden Dritten am 18-01-2022, waren unerwünscht und zu unterlassen. Systematisches Vorgehen wurde konkludent erklärt mit e-mail vom 11-02-2022. Dies war zudem auch sichbar in GB10011GB10004GB10003GB10006 und führte dadurch zu politisch orientierten Personen.

Dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entsprachen Schuldner bisher nicht. Der FIU-Zoll wurde am 13.02.2023 informiert mit EingangsbestätigungSiehe auch Telefonlog.

Geänderte Bebauung wird noch gesondert bewertet und nicht gedulded.
Geschädigte/r: DE 229669379
DE 114104280
IT123/2012
2019/419041/07
2012/001293/07
u.a.
Quellen: DE 165469210
DE 119270524
DE 125072903
DE 248842777
DE 120979917
Pet 2-19-08-99999-036313
DE 210859989
DE 191205088
29Js279-12
Steuerantrag
DE 114104159
u.a.
Schadeneintritt: 2012-08-01
Wertfestsetzung
in EUR
bis 01.01.2025:
Immobilien:
mit Hauptgrundstück 695,000.00
mit Nachbargrundstück 42,000.00
und Innenausstattung 35,000.00
4 KFZ-Ausstattung:
(a 37,850.50)
151,402.00
ZWS 923,402.00

Verbindlichkeiten
gegen Gesellschafter:

Kapital 60,000.00
Sonst. Vermögen 110,000.00
ZWS 1,093,402.00
+Zins bis 2022 917,585.68
+Zins 2023 163,332.20
+Zins 2024 177,078.49
ZWS 2,351,398.37

Ausfall Mieteinnahmen
oder ersatzweise
Franchisekosten:

2012 4,800.00
+Zins 163.96
2013 14,400.00
+Zins 1,503.45
2014 14,400.00
+Zins 2,588.36
2015 14,400.00
+Zins 4,320.95
2016 14,400.00
+Zins 5,836.75
2017 14,400.00
+Zins 7,466.82
2018 14,400.00
+Zins 9,247.28
2019 14,400.00
+Zins 11,172.61
2020 14,400.00
+Zins 13,254.88
2021 14,400.00
+Zins 15,506.61
2022 14,400.00
+Zins 17,941.68
2023 14,400.00
+Zins 20,575.02
2024 14,400.00
+Zins 23,486.66
ZWS 2,662,063.40

Alternative Unterkunft
oder ersatzweise
Franchisekosten:

(je 12 Mon. a 1,000.00)
2012 4,000.00
+Zins 325.66
2013 12,000.00
+Zins 1,267.55
2014 12,000.00
+Zins 2,171.91
2015 12,000.00
+Zins 3,625.38
2016 12,000.00
+Zins 3,910.43
2017 12,000.00
+Zins 4,217.05
2018 12,000.00
+Zins 5,537.48
2019 12,000.00
+Zins 6,965.37
2020 12,000.00
+Zins 8,509.63
2021 12,000.00
+Zins 10,179.57
2022 12,000.00
+Zins 11,985.49
2023 12,000.00
+Zins 13,938.45
2024 12,000.00
+Zins 16,094.17
ZWS 2,898,791.54

Alternativ Lager
oder ersatzweise
Franchisekosten:

2013 380.00
+Zins 29.51
2014 380.00
+Zins 57.94
2015 380.00
+Zins 140.55
2016 380.00
+Zins 182.77
2017 380.00
+Zins 228.15
2018 380.00
+Zins 277.66
2019 380.00
+Zins 331.21
2020 380.00
+Zins 389.12
2021 380.00
+Zins 451.74
2022 380.00
+Zins 519.46
2023 380.00
+Zins 592.70
2024 380.00
+Zins 673.63
ZWS 2,907,225.98

Schluss Kompensation
inklusive Grunderwerbssteuer:
Mittigation 150,000.00
+Zins bis 01/2023 123,948.54
+Zins 2023 22,305.57
+Zins 2024 24,187.65
ZWS 3,227,667.74

Gutachter Wertermittlung
(4 Tagwerke a 3,749.00):
07.2022 14,966.00
+Zins 1,547.41
ZWS 3,244,181.15

Bewertung Bauzustand
(Veranschlagte 4 Vollstreckungs-
Tagwerke a 7,735.00)
30,940.00

Mietgeräte
Klima-/Entfeuchtung 20,043.00
+Zins bis 2022 16,820.11
+Zins 2023 3,033.29
+Zins 2024 3,288.46

Streitwert 3,318,306.01

Gerichtskosten nach GKG:
1. Instanz PetNRW 06.2014 (3.0) 45,561.00
+Zins 34,428.16
2. Berufung PetBER 07.2020 (4.0) 60,748.00
+Zins 22,264.32
3. Revision GreenBond 07.2022 (5.0) 75,935.00
+Zins 15,497.04

(Geschätzte Pflegekosten bleiben
mit 6,000,-/Monat vorbehalten
ab 01.2022. Nachprüfung zu
früheren Zeiträumen nicht
ausgeschlossen)


Wert 3,572,739.53
(pro weiteren Tag ab 02.01.2025 794.8122)
Emittent: Zebranja Foundation
Verkündet am: 2022-07-17
Vollstreckung:
Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert
Phase:
2022-04-21 G-Beschluss
2022-11-15 Ankündigung
2022-11-18 PO-Antrag-1
2023-01-14 P-Auktion
2023-01-16 T-Antrag

Kosten:
2022-11-20 7,735.00
2023-01-14 7,735.00
ff. siehe GB10005

Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen.

Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

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