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GreenBond Zertifikat
- Nr. GB10001 -
Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen.
Vorgesehene SDG-Ziele: |
1 - Keine Armut 2 - Kein Hunger 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 10 - Weniger Ungleichheit 11 - Nachhaltige Städte 16 - Frieden Gerechtigkeit |
Entscheidung: |
Unrechtmässige Enteignung nach: §25h KWG §839 BGB §7a 3b+3c VermG §717 ZPO §857 ZPO §940a ZPO §14 1 OBG NRW SGB II ff. Art.13 Abs.7 GG Art.14 Abs.3 GG Art.15 GG §371 AO §136a StPO §89c StGB §203 StGB §232b StGB §253 StGB §258 StGB §263 StGB §300 StGB §331 StGB §7 LkSG Terrorismusfinanzierung Zwangsarbeit Geldwäsche Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Erpressung Strafvereitelung Großes Ausmass Amtsmissbrauch Unsicherheit Wohnungsnot Wohnrecht Pfändung Täuschungshandlung nach: §9 EEG NRW §13 EEG NRW §19 EEG NRW §41 EEG NRW §903 BGB Globalzession |
Gegenstand: |
FALL 1: Externe, Öffentliche und deren gesetzliche Vertreter, vollzogen Selbstbestellung zum Grundbesitzer an Grundstücken mit Immobilien, Einrichtungen und DE/EU-Patentmarken. Zudem lagen auch ergänzende Gebäudepläne vor. Es gab weder Verkaufszustimmung, Notarvertrag, Kaufpreiszahlung oder Verteilungsplan. Ergänzend diente dies zugleich der unerlaubten Zwangsenteignung von Einrichtungs-, Wertgegenstände und IT. Nachfolgend ergeben sich weitere dort gelagerte Gegenstände. Die Immobilie war keineswegs zu 100% besichert oder damit finanziert. Frühzeitig erstattete der ursprüngliche Eigentümer schriftliche Mitteilungen zu eingeschlagenen Rechtswegen, seiner Rechtsvertretung und Strafantrag. Siehe GB10005. FALL 2: Petitionsquellen gelten gleichermassen als Selbstanzeige nach § 371 AO. Der AML Hinweis vom 04.11.2022 wurde der BaFin elektronisch zugestellt. Finanzämter Essen und Bottrop waren am 15.11.2022 via ELSTER elektronisch informiert. Menschenrechte oder Grundrechte waren nach § 413 AO nur dann vermeidbar gewesen, sofern ein fairer Ausgleich aller Green Bonds angestrebt wurde. FALL 3: Kaltenteignung von Grundstücken, Immobilien, Mobiliar, Vermögen, sowie zwei altengerechter Wohnungen erfolgten von Amts wegen vor dem 14-12-2015, im Zusammenhang mit weiterer Immobilie und laut Grundbuch mit inoffizieller Zwangsenteignung. Der GB10005 enthielt bereits eingeschlagene, rechtliche Wege inklusive Rechtsvertretung und öffnete die Möglichkeit mit gesicherten Schlüsseln. Nichtoffizielle Zwangsbereicherung war somit nicht rechtmässig, auch nach Kreditwesengesetz - KWG § 25h. Neben IT und Einrichtungen im Haus, betraf dies zudem, die dort gelagerten 4 Fahrzeugausstattungen, mobile Mietklimageräte und erstreckte sich auch auf weitere Fahrzeuge hier GB10002 und hier GB10008. Zwangsenteignung ist nur nur auf rechtlich vorgeschriebenen Weg nach Zivilprozessordnung durchzuführen. Hiervon sind alle Gläubiger wie zum Beispiel finanzierende Hausbanken, Makler, Amts- / Grundbuchgerichte, Finanzämter neben Petitionszuständigkeiten Berlin 04-02-2022 und Petition NRW 06-01-2014 waren abgewichen und somit Gesamtschuldner nach §717, §857, §940a ZPO, als auch dem Kreditwesengesetz KWG § 25h. Terroristische Durchführung ohne Warnung mit grobem Unrecht, sowie Ablehnung des eingelegten Rechtsmittels. Dies führte zu Rechtsverlust ohne Verfügungsrecht und Nutzungsrecht. Eine Zustandsdokumentation der Immobilie fand ebenfalls nicht statt. Erst am 30-06-2023 wurde der AG Wesel Beschluss vom 17-11-2015 vorgelegt. Dort war erkennbar das der Ersteher Karl-Heinz Neeb unmittelbarer Nachbar des Notars zum Verkauf von GB10005 war. Zugleich erwies der am 30-06-2023 vorgelegte Verteilplan vom 25-11-2015, dass ein rechtmäßiger Verkauf von GB10005 keineswegs Anlass zur zuvor genannten Zwangsversteigerung gegeben hätte. Der Geschädigte reichte eine Skizze am 30-06-2023 ein, um die Terrorismusaktivitäten zu erklären. Kein öffentliches Interesse lag vor. Intransparente Verschleierung und Beweisverwertung mit Verletzung von Privatgeheimnissen, Fachwissenmaterial sowie auch Datenschutz. Es gab ebenfalls keine vorgeschriebene Einlagerung oder Wertverteilungsliste über die verwerteten Güter. Entschädigungsberechtigter Antrag auf Härteausgleich. Hier nur Betrachtung Immobilien und Verbundenes, ohne weiterem Rechtsgut des Eigentümers nach unter anderem GB10005. Erbpacht steht dem Eigentümer zu. Schuldner haben diese auf eigene Kosten im Grundbuch zu ändern, einzutragen, auf 5 Jahre zu befristen. Dieses Angebot endete am 31-01-2023. In jedem Fall ist die Bereitstellung einer Ersatzimmobilie zu liefern. (Beisp.: 772,000.00 = 5% = 38,600 p.a.) Unangemessene Umweltschäden, Grundsteueranpassungen, Hypotheken, Sanierungskosten oder vergleichbar, verlangen die Aufhebung der Erpacht mit angemessenen Schadenausgleich. Anfallende Pflegekosten sind Verursacher anzulasten. Zwangsräumung, Rückenteignung und Verwertung von öffentlichem Eigentum kann nur dann ausgeschlossen werden, sofern alle Global Bonds angemessen ausgeglichen wurden. Die Schuldner wurden hiermit ebenso darauf hingewiesen, dass auf deren Kosten, nach Art. 13 GG Abs. 7, sowie neben der Erbpacht, vergleichbare Immobilien zum Erbpachtangebot zu liefern waren. Fortwährende politische Fragen am 10-05-2022 mit etwaigen Sanktionsversuchen, oder Beauftragung damit im Zusammenhang stehenden Dritten am 18-01-2022, waren unerwünscht und zu unterlassen. Systematisches Vorgehen wurde konkludent erklärt mit e-mail vom 11-02-2022. Dies war zudem auch sichbar in GB10011, GB10004, GB10003, GB10006 und führte dadurch zu politisch orientierten Personen. Dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entsprachen Schuldner bisher nicht. Der FIU-Zoll wurde am 13.02.2023 informiert mit Eingangsbestätigung. Siehe auch Telefonlog. Geänderte Bebauung wird noch gesondert bewertet und nicht gedulded. |
Geschädigte/r: |
DE 229669379 DE 114104280 IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 u.a. |
Quellen: |
DE 165469210 DE 119270524 DE 125072903 DE 248842777 DE 120979917 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 210859989 DE 191205088 29Js279-12 Steuerantrag DE 114104159 u.a. |
Schadeneintritt: | 2012-08-01 |
Wertfestsetzung in EUR bis 01.01.2025: |
Immobilien: mit Hauptgrundstück 695,000.00 mit Nachbargrundstück 42,000.00 und Innenausstattung 35,000.00 4 KFZ-Ausstattung: (a 37,850.50) 151,402.00 ZWS 923,402.00 Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter: Kapital 60,000.00 Sonst. Vermögen 110,000.00 ZWS 1,093,402.00 +Zins bis 2022 917,585.68 +Zins 2023 163,332.20 +Zins 2024 177,078.49 ZWS 2,351,398.37 Ausfall Mieteinnahmen oder ersatzweise Franchisekosten: 2012 4,800.00 +Zins 163.96 2013 14,400.00 +Zins 1,503.45 2014 14,400.00 +Zins 2,588.36 2015 14,400.00 +Zins 4,320.95 2016 14,400.00 +Zins 5,836.75 2017 14,400.00 +Zins 7,466.82 2018 14,400.00 +Zins 9,247.28 2019 14,400.00 +Zins 11,172.61 2020 14,400.00 +Zins 13,254.88 2021 14,400.00 +Zins 15,506.61 2022 14,400.00 +Zins 17,941.68 2023 14,400.00 +Zins 20,575.02 2024 14,400.00 +Zins 23,486.66 ZWS 2,662,063.40 Alternative Unterkunft oder ersatzweise Franchisekosten: (je 12 Mon. a 1,000.00) 2012 4,000.00 +Zins 325.66 2013 12,000.00 +Zins 1,267.55 2014 12,000.00 +Zins 2,171.91 2015 12,000.00 +Zins 3,625.38 2016 12,000.00 +Zins 3,910.43 2017 12,000.00 +Zins 4,217.05 2018 12,000.00 +Zins 5,537.48 2019 12,000.00 +Zins 6,965.37 2020 12,000.00 +Zins 8,509.63 2021 12,000.00 +Zins 10,179.57 2022 12,000.00 +Zins 11,985.49 2023 12,000.00 +Zins 13,938.45 2024 12,000.00 +Zins 16,094.17 ZWS 2,898,791.54 Alternativ Lager oder ersatzweise Franchisekosten: 2013 380.00 +Zins 29.51 2014 380.00 +Zins 57.94 2015 380.00 +Zins 140.55 2016 380.00 +Zins 182.77 2017 380.00 +Zins 228.15 2018 380.00 +Zins 277.66 2019 380.00 +Zins 331.21 2020 380.00 +Zins 389.12 2021 380.00 +Zins 451.74 2022 380.00 +Zins 519.46 2023 380.00 +Zins 592.70 2024 380.00 +Zins 673.63 ZWS 2,907,225.98 Schluss Kompensation inklusive Grunderwerbssteuer: Mittigation 150,000.00 +Zins bis 01/2023 123,948.54 +Zins 2023 22,305.57 +Zins 2024 24,187.65 ZWS 3,227,667.74 Gutachter Wertermittlung (4 Tagwerke a 3,749.00): 07.2022 14,966.00 +Zins 1,547.41 ZWS 3,244,181.15 Bewertung Bauzustand (Veranschlagte 4 Vollstreckungs- Tagwerke a 7,735.00) 30,940.00 Mietgeräte Klima-/Entfeuchtung 20,043.00 +Zins bis 2022 16,820.11 +Zins 2023 3,033.29 +Zins 2024 3,288.46 Streitwert 3,318,306.01 Gerichtskosten nach GKG: 1. Instanz PetNRW 06.2014 (3.0) 45,561.00 +Zins 34,428.16 2. Berufung PetBER 07.2020 (4.0) 60,748.00 +Zins 22,264.32 3. Revision GreenBond 07.2022 (5.0) 75,935.00 +Zins 15,497.04 (Geschätzte Pflegekosten bleiben mit 6,000,-/Monat vorbehalten ab 01.2022. Nachprüfung zu früheren Zeiträumen nicht ausgeschlossen) Wert 3,572,739.53 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 794.8122) |
Emittent: | Zebranja Foundation |
Verkündet am: | 2022-07-17 |
Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert |
Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2023-01-14 P-Auktion 2023-01-16 T-Antrag Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-01-14 7,735.00 ff. siehe GB10005 |
Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen.
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