Die Zwanzig Prinzipien des Basisvertrag

Blockchain 1 - Vertragsgegenstand?
Vertragsgegenstand sind gewählte Dienste, Produkte und Einhaltung
Der Zehn Prinzipien des United Nations Global Compact
Das sind Nachhaltige Entwicklungs Ziele abgekürzt als SDG (siehe auch: BIM Manager - Lieferkette). Als Unterzeichner des UN Global Compact (UNGC), bemühen und prüfen wir unsere Partner. Partner sind Franchisenehmer, Kunden, Lieferanten und Öffentliche. Jeder soll den Schutz international verkündeter Menschenrechte unterstützen und respektieren. Keiner soll schweigen wenn Korruption, Diebstahl, Unehrlichkeit, Bosheit, Respektlosigkeit, Intoleranz, Missbrauch oder Ungerechtigkeit bekannt wurden. So hat jeder sicherzustellen, dass keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen besteht. Vertragliche Blockchainabfolge ist:
Konformität -> Vorbestellung -> Zahlung -> Auftragsbestätigung.
Leistungsgegenstand sind in jeweiligen Beschreibungen definiert. Ergänzungen oder Abweichungen, bedürfen gemeinschaftlicher Aktion innerhalb der Blockchain.
Blockchain 2 - Leistungs-Dauer?
Dauer der Leistungserbringung ergibt die Blockchainabfolge:
Bestellumfang -> Rechnung -> Lieferung
Das endet automatisch gemäß Bestellumfang. Unvorhersehbare äußere Umstände, Verletzung von Menschenrechten, Risikoanalysen, Umtausch, Rücktritt können Leistungs-Dauer unterbrechen, verzögern oder verlängern.
Blockchain 3 - Leistungs-Umfang?
Beispielhaft sind Beratungsdienste beispielhaft nach §611 BGB zu organisieren oder zu leisten. Produktversand erfolgt nach internationalem und nationalem Standard. Personenbezogene Leistungen oder Werkverträge sind nicht enthalten. Leistungsbeschreibungen spiegeln nur einen Auszug dar. Daraus sollen stets lösungsorientierte Leistungsumfänge entstehen.
Blockchain 4 - Arbeitsgestaltung?
- Digitale Informationsplattformen informieren über den Fortschritt. Siehe auch BIMpilot.
- Jeder ist frei in seiner Arbeitsgestaltung, Arbeitszeit und Arbeitsort. Gegenseitige sind Interessens-Konflikte zu vermeiden.
- Erledigung erfolgt in Reihenfolge eingehender Auftragsvolumen.
- Abweichungen zum Arbeitsort, benötigen Reisepakete und integrieren folgenden Leitfaden als Vertragsbestandteil:
„Leitfaden zur Gestellung Arbeitsmittel & Arbeitsumgebung“
Blockchain 5 - Pflichten?
Erforderliche Daten und Unterlagen, sind vollständig zum Vertragsstart bereit zu stellen. Abweichungen können Erwartungen, Ergebnisse und Zeitrahmen, sowie Blockchain Mechanismen beeinträchtigen. Kostenminimierung, kostenlose Überarbeitung oder Mängelbeseitigung, stehen dabei nicht zur Verfügung und erfordern Neubestellungen.
Blockchain 6 - Technische Regeln?
Allgemein anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik, gesetzliche und behördliche Vorschriften, sowie Gesetze sind stets zu berücksichtigen. Bereitstellung und/oder Bezug sind separat zu bestellen und zu vergüten, siehe BIMpilot.
Blockchain 7 - Steuerabgaben?
Versteuerung, Mehrwertsteuer und Unternehmensgewinne sind stets eigenverantwortlich vorzunehmen. Steuerbeträge sind bevorzugt transparent zu investieren. Sozialverträgliche, arbeitsplatzsichernde und umweltfreundliche Technologien, sind dabei zu bevorzugen. Steuerreferenz ist daher stets anzugeben.
Blockchain 8 - Vergütung?
Natürliche Absicherungen von Währungsrisiken sind zu veranlassen. Rechnungs- oder Kaufwährung sind nachvollziehbar zu ändern. Unsere Green Bonds und Zebranja™ Coins ermöglichen Verrechnung als Zahlung, zum Bezug darauffolgender Bestellungen.
Blockchain 9 - Rechnungserstellung?
PDF-Rechnungen werden angegebenen eMail-Adressen zugestellt. Auf Papier ist aus Umweltschutzgründen zu verzichten.
Blockchain 10 - Rechnungsfälligkeit?
Rechnungsfälligkeit entspricht dem Rechnungsdatum. Längere Zahlungsziele erfordern eine Bankbürgschaft als Sicherheit. Kosten, Verzugszinsen, Bürgschaftsanpassung können bei Zahlungsverzug oder Währungsrisiken anfallen. Bürgschaften müssen ausreichend Umfang haben.
Blockchain 11 - Zahlungserstattung?
Sind Start-/Ausweichtermine, Ersatz zu Dienstleistung oder Produkte nicht verfügbar, wird Erstattung geleistet. Wiedergutmachung soll lösungsorientiert sein.
Blockchain 12 - Nutzungsrechte?
Räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht besteht nach Erwerb, von etwaig urheberrechtlich geschützten Leistungen.
Blockchain 13 - Schweigepflicht?
Über Informationen die im Zusammenhang mit Tätigkeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Egal ob es sich um Vertragspartner oder dessen Geschäftsverbindungen handelt. Nur in Ausnahmefällen oder bei z.B. Verstoß gegen SDGs, wird von Schweigepflicht entbunden.
Blockchain 14 - Datenschutz?
Im Rahmen der Tätigkeit, sind zur Kenntnis gelangte personen- oder projektbezogene Daten, mit Stillschweigen zu bewahren. Dafür müssen SDGs und Vorgaben technisch und praktisch eingehalten werden.
Blockchain 15 - Wettbewerbsverbot?
Jedem ist freigestellt, auch für Andere tätig sein zu dürfen. Rangfolge ist nach Bestellungen einzugruppieren.
Blockchain 16 - Gewährleistung?
- Gemäß den jeweiligen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch sind: Dienste, frei von Sach- und Rechtsmängeln.
- Optional sind Haftpflichtversicherung für verschiedene Bereiche zu bestellen, zu zahlen und nachzuweisen.
Blockchain 17 - Vertragskündigung?
Ordentliche Kündigung, steht beiden Vertragsparteien schriftlich (zum Beispiel nach §671 BGB) zu. Zur Fürsorge und anderweitigen Besorgung des Geschäfts, ist eine Frist von 2 Wochen zum Ende des Monats einzuhalten.
Außerordentliche Kündigung, können Vertragsparteien aus wichtigem Grund (zum Beispiel nach §626 BGB) gleichberechtigt und unbegründet in Schriftform. Bei Rechtsverletzungen von: Die Zehn Prinzipien der UN Global Compact, gilt außerordentliche Kündigung als das letzte Mittel, falls Beseitigung fehlschlägt.
Regelungen zur Kündigung mit Schadenersatz, bei Vertrauensstellung (zum Beispiel nach §627 BGB), sollen ausdrücklich keine Anwendung finden.
Blockchain 18 - Vertragsänderungen?
Änderungen des Vertrages sind nur rechtswirksam, wenn beide Vertragspartner schriftliche Einigung über die Änderung erlangen. Das kann auf Basis von punktbezogenen Text, ergänzendem Angebot oder mit Vergütung zur Inkludierung externer Verträge erfolgen.
Regelungen (zum Beispiel des BGB) zum Dienstvertrag, findet immer zu getroffenen Vereinbarungen Anwendung.
Blockchain 19 - Vertragsunterzeichnung?
Dieser Vertrag bedarf keiner Unterschrift.
Bei Inkludierung fremder Verträge, gilt dieser Vertrag weiterhin als Basis und alle Seiten und erwähnte Anlagen sind beiderseitig zu paraphieren, zu unterzeichnen.
Widersprüche zu diesem Vertrag als Basis, machen Inkludierungen vollständig ungültig - omnino invalidum.
Blockchain 20 - Salvatorische Klausel?
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbasis ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
- Gerichtsstand ist: George, Südafrika
- Für alternative Gerichtsstände, übernehmen veranlassende Partner bereits im Vorfeld die Kosten.

Änderung? Andere bestellten passend: