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GreenBond Zertifikat
- Nr. GB10004 -
Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen.
Vorgesehene SDG-Ziele: |
1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit |
Entscheidung: |
Unrechtmässige Enteignung mit: Geldwäsche, Selbstbereicherung mit Betrug, sowie Rechtswidrigkeiten im Straf-, Zivil-, Handelsrecht einschliesslich Ausnutzung unter Zwangsarbeit in ionisierenden Kontrollbereichen: SGB §13 StGB §223b StGB §263 StGB §299 StGB §300 StGB §309 StGB §136a StPO §671 BGB Sowie auch Bestechung und Desinformation im Arbeitsschutz für Menschenrechte: §14 ff. LkSG StrlSchG §25 StrlSchG StrlSchV §78 StrlSchV ArbSchG ASiG ArbStättV ArbMedVV Amtsmissbrauch Ordnungswidrigkeit Und ergänzend fehlende IfSG §56 Entschädigung. Globalzession |
Gegenstand: | FALL 1: Vertragsbruch mit gesetzeswidrigen Handlungen und früherkannter Selbstbereicherung. Fristlose Vertragskündigung am 15.06.2019 einschließlich Nichteinhaltung darin vereinbarter Arbeitsschutzbedingungen. Zwangs- und Pflichtarbeit wurde verlangt, trotz schriftlicher und mehrfach angemahnter Zahlungszusagen am 23.11.2018. Verlust und Schaden mit geopolitischen Auswirkungen, erstreckte sich unter anderem auch auf GB10003 und GB10009 Gesetzesänderungen im StrlSchG wirkten sich nicht abweichend, oder vorteilhafter für zuerst öffentlich benannte Schutzbeauftragte aus. Finanzieller Interessenskonflikt wurde erkannt und zugewiesen. Schutzbeauftragte sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresnachuntersuchungen zu beachten, oder andere Schutzbeauftragte zur Einhaltung benannt zu haben. Daraus entstandene Kosten, haben die zuerst öffentlich benannten Schutzbeauftragten selbst zu tragen. Ergänzend erfolgte keine Zahlung, trotz Tätigkeitsnachweis vom 03.09.2019. Dies wirkte sich zugleich nachteilig auf die Sicherstellung des Arbeitsschutzes aus und mit Mitteilung an die EU Obudsfrau am 15.09.2020. Ebenso unterbrach dies und die Pandemieeinschränkungen, eine verkehrsunfall bedingte Weiterbehandlung. Weiterbeschäftigte Personen wurden zwar entsprechend bearbeitet, wodurch Pflichterfüllungen jedoch nicht ausreichend erkennbar waren. Selbstbewertend nahm die Generalstaatsanwaltschaft am 16.01.2020 gleichlautend hierauf Bezug. Ergänzend wurde die Bereitschaft anderer Vertragspartner ebenso gekündigt. Ausgleichsentscheidung obliegt letztendlich den Strahlenschutz-Verantwortlichen, was ergänzend auch mit diesem internen Schreiben am 22.11.2022 bekanntgegeben wurde. Übergabe erforderlicher Ausweisdokumente unterblieb am Einsatzort des Schutzbefohlenen, wodurch sein Eigentum verloren ging. Zustellung in Nicht-EU Länder, ermöglichte keine gesetzlich vorgeschriebene BAD-Untersuchung, mit unwiderbringlichen Dokumentverlust. Vom Schutzbefohlenen organisierter, gesetzeskonformer Alternativtermin, war ersatzlos und pandemiebedingt ausgefallen. Ein Erstattungsanspruch blieb unanfechtbar. Nachvollziehbar war in der Vorfallbeschreibung vom 31.10.2022, dass Schutzbefohlene im Grunde später und schriftlich als Schutzbeauftragte benannt wurden. Darauf basierend handelte der Betroffene initiativ, nachweislich und gesetzeskonform mit Terminwarnehmung zur Nachuntersuchung. Eine gleichlautende Stellungnahme vom Landesamt Umwelt LFU Rheinland Pfalz, enthielt ebenso die vorliegende Vorfallbeschreibung vom 31.10.2022. FAZIT: Erkennbare Missachtung Menschenrechte. Schaden in Bereichen: Geschäftlich, Reputation, materiell, Gesundheit, Arbeitssicherheit, pandemiebedingte Quarantäne, unterlassene Hilfeleistung, Arbeitsunfähigkeit. Der Schaden wurde zudem gesamtheitlich, mit dem zuvor ereigneten Verkehrsunfall, einschliesslich Pandemieeinschränkungen betrachtet und bewertet. FALL 2: Ergänzend hatte die Stadt Essen den Antrag vom 02.07.2020 auf Sozialgesetzbuch-Leistungen gesetzeswidrig verweigert. FALL 3: Zudem ergaben sich Eingriffe in öffentliches Interesse. In mehr als einem Projekt, hatte die gesetzlich vorgesehene Verwendung von Steuergeldern noch nicht stattgefunden. Fortwährende politische Fragen am 10.05.2022 , etwaige Sanktionsversuche, oder Beauftragung damit im Zusammenhang stehenden Dritten ab 18.01.2022, waren unerwünscht und zu unterlassen. Systematisches Vorgehen wurde mit eMail vom 11.02.2022 konkludent erklärt. |
Geschädigte/r: | IT123/2012 2012/001293/07 2019/419041/07 DE 229669379 u.a. |
Quellen: |
StrlSchV LFU RLP DE 813951832 DE 149689204 Pet 2-19-08-99999-036313 36Zs2015/19KA 760Js26320/19 DE 119821534 DE 152391693 DE 169838195 EU Ombud 202001574 EU FRAUD PREVENTION = REFERENCE 10689 EC EMPLC2UNIT = Ares(2022)6866909 u.a. |
Schadeneintritt: | 2018-12-05 |
Wertfestsetzung in EUR bis 01.01.2025: |
Grundlagen: RE 05.12.2018 0.36 +Zins bis 04/2019 58.08 RE 31.01.2019 3,250.00 +Zins bis 04/2019 44.83 ./.Zahlg. 02.04.2019 -2,340.00 ZWS: 1,013.27 RE 13.06.2019 10,980.00 +Zins bis 01/2020 637.85 ZWS: 12,631.12 +Zins bis 01/2021 1,068.46 +Zins bis 01/2022 1,155.45 +Zins bis 01/2023 1,249.54 +Zins bis 01/2024 1,351.27 +Zins bis 01/2025 1,465.18 ZWS: 18,921.02 IfSG Quarantäne Kompensation: 03/2020 2,016.00 +Zins bis 01/2023 504.72 04/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 341.91 05/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 332.92 06/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 323.64 07/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 314.65 08/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 305.36 09/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 296.08 10/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 287.09 OWi 03/2020 30,000.00 +Zins bis 01/2023 6,955.33 ZWS: 70,048.72 +Zins bis 01/2024 5,743.54 +Zins bis 01/2025 6,228.05 ZWS: 82,020.31 Verlust Kompensation IfSG: 10 M/2020 388,500.00 +Zins bis 01/2023 89,593.52 12 M/2021 466,200.00 +Zins bis 01/2023 75,854.59 12 M/2022 599,840.00 +Zins bis 01/2023 48,880.45 12 M/2023 599,840.00 +Zins bis 01/2023 48,880.45 12 M/2024 599,840.00 +Zins bis 01/2023 49,013.90 ZWS: 3,048,462.32 +Zins bis 01/2024 248,253.13 ZWS: 3,296,715.45 +Zins bis 01/2025 269,200.11 ZWS: 3,565,915.56 Gutachter Wertermittlung (2 Tagwerke a 3,749.00): 07.2022 7,498.00 +Zins 1,527.93 Streitwert 3,161,089.72 Gerichtskosten nach GKG: 1. PetBer 07.2020 (3.0) 43,779.00 +Zins 16,026.04 2. Berufung EC/SOLV 04.2021 (4.0) 58,372.00 +Zins 17,816.48 3. Revision GreenBond 07.2022 (5.0) 72,965.00 +Zins 17,303.54 Wert 3,387,351.78 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 753.5698) |
Emittent: | Zebranja Foundation |
Verkündet am: | 2022-07-17 |
Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels |
Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 Kosten: 20-11-2022 7,735.00 |
Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen.
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