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So helfen Green Bonds :


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GreenBond Zertifikat - GB10001
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10001 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 2 - Kein Hunger 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 10 - Weniger Ungleichheit 11 - Nachhaltige Städte 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Unrechtmässige Enteignung nach: §25h KWG §839 BGB §7a 3b+3c VermG §717 ZPO §857 ZPO §940a ZPO §14 1 OBG NRW SGB II ff. Art.13 Abs.7 GG Art.14 Abs.3 GG Art.15 GG §371 AO §136a StPO §89c StGB §203 StGB §232b StGB §253 StGB §258 StGB §263 StGB §300 StGB §331 StGB §7 LkSG Terrorismusfinanzierung Zwangsarbeit Geldwäsche Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Erpressung Strafvereitelung Großes Ausmass Amtsmissbrauch Unsicherheit Wohnungsnot Wohnrecht Pfändung Täuschungshandlung nach: §9 EEG NRW §13 EEG NRW §19 EEG NRW §41 EEG NRW §903 BGB Globalzession Gegenstand: FALL 1: Externe, Öffentliche und deren gesetzliche Vertreter, vollzogen Selbstbestellung zum Grundbesitzer an Grundstücken mit Immobilien, Einrichtungen und DE/EU-Patentmarken. Zudem lagen auch ergänzende Gebäudepläne vor. Es gab weder Verkaufszustimmung, Notarvertrag, Kaufpreiszahlung oder Verteilungsplan. Ergänzend diente dies zugleich der unerlaubten Zwangsenteignung von Einrichtungs-, Wertgegenstände und IT. Nachfolgend ergeben sich weitere dort gelagerte Gegenstände. Die Immobilie war keineswegs zu 100% besichert oder damit finanziert. Frühzeitig erstattete der ursprüngliche Eigentümer schriftliche Mitteilungen zu eingeschlagenen Rechtswegen, seiner Rechtsvertretung und Strafantrag. Siehe GB10005. FALL 2: Petitionsquellen gelten gleichermassen als Selbstanzeige nach § 371 AO. Der AML Hinweis vom 04.11.2022 wurde der BaFin elektronisch zugestellt. Finanzämter Essen und Bottrop waren am 15.11.2022 via ELSTER elektronisch informiert. Menschenrechte oder Grundrechte waren nach § 413 AO nur dann vermeidbar gewesen, sofern ein fairer Ausgleich aller Green Bonds angestrebt wurde. FALL 3: Kaltenteignung von Grundstücken, Immobilien, Mobiliar, Vermögen, sowie zwei altengerechter Wohnungen erfolgten von Amts wegen vor dem 14-12-2015, im Zusammenhang mit weiterer Immobilie und laut Grundbuch mit inoffizieller Zwangsenteignung. Der GB10005 enthielt bereits eingeschlagene, rechtliche Wege inklusive Rechtsvertretung und öffnete die Möglichkeit mit gesicherten Schlüsseln. Nichtoffizielle Zwangsbereicherung war somit nicht rechtmässig, auch nach Kreditwesengesetz - KWG § 25h. Neben IT und Einrichtungen im Haus, betraf dies zudem, die dort gelagerten 4 Fahrzeugausstattungen, mobile Mietklimageräte und erstreckte sich auch auf weitere Fahrzeuge hier GB10002 und hier GB10008. Zwangsenteignung ist nur nur auf rechtlich vorgeschriebenen Weg nach Zivilprozessordnung durchzuführen. Hiervon sind alle Gläubiger wie zum Beispiel finanzierende Hausbanken, Makler, Amts- / Grundbuchgerichte, Finanzämter neben Petitionszuständigkeiten Berlin 04-02-2022 und Petition NRW 06-01-2014 waren abgewichen und somit Gesamtschuldner nach §717, §857, §940a ZPO, als auch dem Kreditwesengesetz KWG § 25h. Terroristische Durchführung ohne Warnung mit grobem Unrecht, sowie Ablehnung des eingelegten Rechtsmittels. Dies führte zu Rechtsverlust ohne Verfügungsrecht und Nutzungsrecht. Eine Zustandsdokumentation der Immobilie fand ebenfalls nicht statt. Erst am 30-06-2023 wurde der AG Wesel Beschluss vom 17-11-2015 vorgelegt. Dort war erkennbar das der Ersteher Karl-Heinz Neeb unmittelbarer Nachbar des Notars zum Verkauf von GB10005 war. Zugleich erwies der am 30-06-2023 vorgelegte Verteilplan vom 25-11-2015, dass ein rechtmäßiger Verkauf von GB10005 keineswegs Anlass zur zuvor genannten Zwangsversteigerung gegeben hätte. Der Geschädigte reichte eine Skizze am 30-06-2023 ein, um die Terrorismusaktivitäten zu erklären. Kein öffentliches Interesse lag vor. Intransparente Verschleierung und Beweisverwertung mit Verletzung von Privatgeheimnissen, Fachwissenmaterial sowie auch Datenschutz. Es gab ebenfalls keine vorgeschriebene Einlagerung oder Wertverteilungsliste über die verwerteten Güter. Entschädigungsberechtigter Antrag auf Härteausgleich. Hier nur Betrachtung Immobilien und Verbundenes, ohne weiterem Rechtsgut des Eigentümers nach unter anderem GB10005. Erbpacht steht dem Eigentümer zu. Schuldner haben diese auf eigene Kosten im Grundbuch zu ändern, einzutragen, auf 5 Jahre zu befristen. Dieses Angebot endete am 31-01-2023. In jedem Fall ist die Bereitstellung einer Ersatzimmobilie zu liefern. (Beisp.: 772,000.00 = 5% = 38,600 p.a.) Unangemessene Umweltschäden, Grundsteueranpassungen, Hypotheken, Sanierungskosten oder vergleichbar, verlangen die Aufhebung der Erpacht mit angemessenen Schadenausgleich. Anfallende Pflegekosten sind Verursacher anzulasten. Zwangsräumung, Rückenteignung und Verwertung von öffentlichem Eigentum kann nur dann ausgeschlossen werden, sofern alle Global Bonds angemessen ausgeglichen wurden. Die Schuldner wurden hiermit ebenso darauf hingewiesen, dass auf deren Kosten, nach Art. 13 GG Abs. 7, sowie neben der Erbpacht, vergleichbare Immobilien zum Erbpachtangebot zu liefern waren. Fortwährende politische Fragen am 10-05-2022 mit etwaigen Sanktionsversuchen, oder Beauftragung damit im Zusammenhang stehenden Dritten am 18-01-2022, waren unerwünscht und zu unterlassen. Systematisches Vorgehen wurde konkludent erklärt mit e-mail vom 11-02-2022. Dies war zudem auch sichbar in GB10011, GB10004, GB10003, GB10006 und führte dadurch zu politisch orientierten Personen. Dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entsprachen Schuldner bisher nicht. Der FIU-Zoll wurde am 13.02.2023 informiert mit Eingangsbestätigung. Siehe auch Telefonlog. Geänderte Bebauung wird noch gesondert bewertet und nicht gedulded. Geschädigte/r: DE 229669379 DE 114104280 IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 u.a. Quellen: DE 165469210 DE 119270524 DE 125072903 DE 248842777 DE 120979917 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 210859989 DE 191205088 29Js279-12 Steuerantrag DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2012-08-01 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Immobilien: mit Hauptgrundstück 695,000.00 mit Nachbargrundstück 42,000.00 und Innenausstattung 35,000.00 4 KFZ-Ausstattung: (a 37,850.50) 151,402.00 ZWS 923,402.00 Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter: Kapital 60,000.00 Sonst. Vermögen 110,000.00 ZWS 1,093,402.00 +Zins bis 2022 917,585.68 +Zins 2023 163,332.20 +Zins 2024 177,078.49ZWS 2,351,398.37 Ausfall Mieteinnahmenoder ersatzweiseFranchisekosten: 2012 4,800.00 +Zins 163.96 2013 14,400.00 +Zins 1,503.45 2014 14,400.00 +Zins 2,588.36 2015 14,400.00 +Zins 4,320.95 2016 14,400.00 +Zins 5,836.75 2017 14,400.00 +Zins 7,466.82 2018 14,400.00 +Zins 9,247.28 2019 14,400.00 +Zins 11,172.61 2020 14,400.00 +Zins 13,254.88 2021 14,400.00 +Zins 15,506.61 2022 14,400.00 +Zins 17,941.68 2023 14,400.00 +Zins 20,575.02 2024 14,400.00 +Zins 23,486.66 ZWS 2,662,063.40 Alternative Unterkunftoder ersatzweiseFranchisekosten: (je 12 Mon. a 1,000.00) 2012 4,000.00 +Zins 325.66 2013 12,000.00 +Zins 1,267.55 2014 12,000.00 +Zins 2,171.91 2015 12,000.00 +Zins 3,625.38 2016 12,000.00 +Zins 3,910.43 2017 12,000.00 +Zins 4,217.05 2018 12,000.00 +Zins 5,537.48 2019 12,000.00 +Zins 6,965.37 2020 12,000.00 +Zins 8,509.63 2021 12,000.00 +Zins 10,179.57 2022 12,000.00 +Zins 11,985.49 2023 12,000.00 +Zins 13,938.45 2024 12,000.00 +Zins 16,094.17 ZWS 2,898,791.54 Alternativ Lager oder ersatzweiseFranchisekosten: 2013 380.00 +Zins 29.51 2014 380.00 +Zins 57.94 2015 380.00 +Zins 140.55 2016 380.00 +Zins 182.77 2017 380.00 +Zins 228.15 2018 380.00 +Zins 277.66 2019 380.00 +Zins 331.21 2020 380.00 +Zins 389.12 2021 380.00 +Zins 451.74 2022 380.00 +Zins 519.46 2023 380.00 +Zins 592.70 2024 380.00 +Zins 673.63 ZWS 2,907,225.98 Schluss Kompensationinklusive Grunderwerbssteuer:Mittigation 150,000.00 +Zins bis 01/2023 123,948.54+Zins 2023 22,305.57+Zins 2024 24,187.65 ZWS 3,227,667.74 Gutachter Wertermittlung(4 Tagwerke a 3,749.00): 07.2022 14,966.00 +Zins 1,547.41 ZWS 3,244,181.15 Bewertung Bauzustand (Veranschlagte 4 Vollstreckungs- Tagwerke a 7,735.00) 30,940.00 Mietgeräte Klima-/Entfeuchtung 20,043.00 +Zins bis 2022 16,820.11 +Zins 2023 3,033.29 +Zins 2024 3,288.46 Streitwert 3,318,306.01 Gerichtskosten nach GKG: 1. Instanz PetNRW 06.2014 (3.0) 45,561.00 +Zins 34,428.16 2. Berufung PetBER 07.2020 (4.0) 60,748.00 +Zins 22,264.32 3. Revision GreenBond 07.2022 (5.0) 75,935.00 +Zins 15,497.04 (Geschätzte Pflegekosten bleiben mit 6,000,-/Monat vorbehalten ab 01.2022. Nachprüfung zu früheren Zeiträumen nicht ausgeschlossen) Wert 3,572,739.53 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 794.8122) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-17 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2023-01-14 P-Auktion 2023-01-16 T-Antrag Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-01-14 7,735.00ff. siehe GB10005 Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 1 Anteil/e (EUR 3’572’740.00* / 100 Anteil/e)

EUR 35’727.40*
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GreenBond Zertifikat - GB10002
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10002 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 8 - Wirtschaft 10 - Weniger Ungleichheit 11 - Nachhaltige Stadt 13 - Klimaschutz 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Entscheidung 1:Unrechtmässige Zulassung mit Erwerbsminderung/-unfähigkeit: Vertragsbetrug Rückgaberecht Selbstbereicherung WLTP Abgasskandal §9 ProdHaftG §562 BGB §843 BGB §117 VVG §14c UStG §511 ZPO §811 ZPO §885a ZPOEntscheidung 2: Diebstahl, Untreue Terrorismusfinanzierung und Zwangsarbeit: §89c StGB §123 StGB §201 - 205 StGB §232b StGB §247 StGB §261 StGB §266 StGB §299 StGB Globalzession Gegenstand: FALL 1:Neufahrzeug entsprach nicht der Bestellung und Abweichungsvereinbarung vom 03.05.2019, technischer Verkaufsunterlage vom 01.05.2019 als auch der WLTP-Erklärung vom 01.01.2019. Gelieferte WLTP CO2-Emissionen waren nachweislich abweichend. Als Beweis lag das ausgestellte COC Zertifikat vom 02.10.2019 mit 136 g/km, gegenüber der bestellten und am 01.05.2019 ausgewiesenen 108g/km vor. Das verdoppelte ebenso die Kfz-Steuerlast und führte daher zur Anzeige. Fall 2: Hinweise auf unbestellte Ausstattung, sowie Mängel erfolgten u.a. mit Rücknahme- und Vertragsrücktrittantrag am 14.08.2020. Vertragsgemäß wurde demnach nicht geliefert und ebenso nicht der bestellten Klimaneutral-Konformität entsprochen. Zudem erfolgte eine zu späte Ablehnung der Rücknahme am 14.06.2022. Ergänzend ergaben sich fehlende Umsatzsteuererstattung, Erwerbs-Minderung/-Verlust, sowie Nichterstattung der zwanghaft durchzuführenden Eigeninstandsetzungen, da Produkt nicht einsatzfähig. Der Hersteller war der Garantie-Vereinbarung nicht gefolgt. Aus Vorgenanntem war ersichtlich, das §117 VVG Versicherungsvertragsgesetz Verursacher unbegrenzte Nachhaftung auferlegt, nicht den Geschädigten. FALL 3: Mieter sowie Untermieter waren gesundheitlich oder unfallbedingt nicht handlungsfähig auch nach u.a. GB10004, GB10001. Alternativ waren Kinder sowie Mieter vor Ort und sofort zahlungsfähig nach GB10007. Deren Interessenkonflikt mit stetigem Kontakt zum Vermieter, gelangte zu Mietvertragsänderungen und war abweichend zur Zahlungswilligkeit, sowie zum Zwecke von: Diebstahl, Geldwäsche, Unrechtmässige weitere Kosten, Wahrnehmung von Zwangsräumung, Vermieterpfandrecht, Alternativlager, Räumung, Beauftragung Dritter zur Fälschung nur eines abgeschlossenen Mietvertrages. Mietzahlungen waren vom Geschädigten berücksichtigt, Die Erstattung des Garagentorantriebes fehlt zur Vermeidung weiterer Kosten. Beschwerde, Beschwerdegegenstand sowie Berufung sind hiermit rechtens und SDG-konform stattgegeben, da Mietgrenze oberhalb 600.00 EUR liegt. Gegenstände zur Ausübung Erwerbstätigkeit sind nach ZPO unpfändbar. Eine Strafanzeige mit Stellungnahme wurde am 19.07.2022 gestellt und war erfolglos. FALL 4: Alternative kostenfreie Lagerorte, sowie Beweise krimineller Aktivitäten der Quellen gab es hier GB10005 und hier GB10001. Ohne Absprache erfolgte Fahrzeugabstellung im Aussenbereich eines VW Autohauses, auch unter späteren Frostbedingungen. Schäden an IAQ-Messgeräten und Werkzeugen waren zu erwarten. Es wurden am 08.08.2022 Kennzeichen und Papiere polizeilich entfernt. Trotz Strafanzeigen waren am 28.03.2023 beweissichere Fahrzeugverfügungen erkennbar. FALL 5: Das Vorgehen war zudem vergleichbar zur Anwendung amtlichen und politisch orientierten Verhaltens sowie auch zu mehr als einem weiteren Fahrzeug, siehe GB10008, GB10005. FALL 6: Strafanzeige aus 10.2020 zum Abschleppvorgang am Flughafen DUS, ergab unrechtmässige Enteignung. Vorgesehene Parkhauseinfahrt war nicht in Betrieb als zugewiesener Abstellplatz und ohne Einschränkung oder Beschilderung rechtmässig. Staatliche Einsatzunterlagen sowie Kontakt-Telefonnummer waren sichtbar ausgelegt. Fahrzeugeinsatz war verpflichtend, um dem Geschädigten Krankenhausaufenthalt zu ermöglichen. Polizeieinsatzkräfte wurden erfolglos um Amtshilfe gebeten und darauf verwiesen. RESÜMEE: Amtsersuchen vom 17.01.2023 erfolgte beim LKA Hessen, Ergebnis noch offen. Ergänzend erfolgte Amtsersuchen am 01-02-2023 beim LKA und Polizei NRW, was erfolglos verlief. Einer Einzelperson war nicht zumutbar, die Sicherheit und Ordnung alleine sicherzustellen. Im Bezirk NRW machte es den Anschein, dass Ingewahrsamnahme des Geschädigten nicht auszuschliessen war. Kosten zu Fällen wie, Neuanmeldung, Transport, Ersatz werden noch ergänzt und sind aktuell unvollständig. Lager & KFZ-Ausstattung Zwangsräumungen und Rückenteignungen von öffentlichem Eigentum können nur dann ausgeschlossen werden, wenn alle Global Bonds angemessen beglichen wurden. Geschädigte/r: 2019/419041/07 2012/001293/07 IT123/2012 DE 229669379 u.a. Quellen: DE 115235681 DE 197798214 Akz 173.JS.45/20Akz 39Js1313/22 K117.9299.8222 DE 277632860 DE 125076142 220719-1018-i0211215 220719-1103-iR8233 ZA22–13.05.01–864/20 DE 293029554 DE 814557761 DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2019-10-01 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Grundlagen zu 1, 2: Kfz - NP 24,455.48 ./.FL 7500Km -2,250.00 +Wertausgleich und Garantieleistungen 6,951.32 (50 Mon. Rente nach VVG a 1.264,42) +Minderungsrente 62,721.00 Abstellgebühr zu 2, 3, 4, 5: (74 Monate a 250.00) Abstellung 18,500.00 ZWS 110,377.80 +Zinsen 47,121.60 ZWS 157,499.40 Unrechtmässige Abschleppung zu 6: +Inkl. Schleppgebühr 170.00 +Zinsen 2020 43.47 +Zinsen 2021 57.34 +Zinsen 2022 61.99 +Zinsen 2023 67.02 +Zinsen 2024 72.55 Geschätzter Ersatzausstattung: 34,326.50 (noch offen und nicht im Wert enthalten) Wert 161,081.77 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 35.0891) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-14 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2022-11-27 PO-Antrag-2 2022-11-27 PO-Antrag-3 2022-11-27 PO-Antrag-4 2023-06-21 Kondition Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-02-10 7,735.00 2023-06-16 7,735.00 2023-06-19 7,735.00 2023-06-20 7,735.00 2023-06-21 7,735.00 2023-06-22 7,735.00 2023-06-23 7,735.00 2023-06-27 7,735.00 Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 1 Anteil/e (EUR 161’082.00* / 100 Anteil/e)

EUR 1’610.82*
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GreenBond Zertifikat - GB10003
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Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Unrechtmässige Enteignung: Besitzergreifung Geldwäschegesetz GWG §261 StGB §185 StGB §9, 1 LuftSiG §7, 5 LuftSiG Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Unterlassen der Hilfeleistung und vereinbarter Dienste Steuerhinterziehung AML Act 22 of 2022 (ZA) Sec. 20 Trust Act 57 (ZA) Immigration Act 13 2002 Combating of Trafficking in Persons Act 7 2013 Missmanagement Globalzession Gegenstand: FALL 1: Mit Schreiben vom 03.06.2020 war Herr Stephanus Bernardus Truter aufgefordert weitere Dienste zu unterlassen. Durch Missachtung erwirkten sich daraus zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Dies ergab sich zudem auch aus fehlenden Jahresabschlüssen zu 2018 mit seinen Aktivitäten entgegen obenstehenden Gesetzen, unter anderem zu Immigration und Menschenhandel, zum Nachteil des ignorierten Begünstigten. Details dazu siehe auch GB10006. Mit Beschluss vom 31.11.2021 wurde bei Masters Hochgericht Kapstadt beantragt vom Begünstigten, diesen Treuhänder zu entfernen. Angestrebt war zudem, dass ein regulärer Gebäude- und Technikbetrieb möglich gewesen wäre. Herr Stephanus Bernardus Truter hatte nicht aufgehört, weitere Dienstleistungen zu erbringen, um den Begünstigten zu schädigen. Mit Meldung vom 02.01.2022 wurden Vertragsbruch und finanzieller Interessenkonflikt der CIPC Legal mitgeteilt. Verantwortliche Vertragspartner waren im Wesentlichen Moorestephens Inc und der Treuhänder Herr Stephanus Bernardus Truter, sowie eine interne Flugzeug-Chartergemeinschaft. Der Entscheid vom 24.05.2022 ergab zwar seitens der Masters Hochgericht Kapstadt, dass zu jeder Zeit zwei Treuhänder verbleiben sollten. Dies war jedoch keineswegs eine endgültige Entscheidung und möge jederzeit widerrufen werden. Nichterbringung bezahlter Leistung seitens Herrn Stephanus Bernardus Truter, lies bereits zeitnah eine irreparable Situation erkennen. Fehlende Jahresabschlüsse waren sowohl steuerrechtlich, betrieblich, gesetzlich als auch gesundheitlich relevante Nachteile für den Begünstigten. Unterlassene Auszahlung aus dem Treuhandkonto waren unzumutbare Beeinträchtigungen, während und auch nach der Pandemie. Ergänzend war strukturiert geplanter Zwang erkennbar gegen das Immigrations Gesetz zu verstossen und dies zusammen mit engagiertem Menschenhandel. Betroffene Firmen mussten deregistriert werden und der Treuhänder versuchte mit Gewinnerzielungsabsicht auf vielfältiger Weise Zugriff auf Immobilie, Konto und Wertgegenstände des Begünstigten zu erlangen. Abschiebung oder Ableben des Begünstigten wurden dabei sicher in Erwägung gezogen, um auch mit dem Verkauf der Nachlässe des Verstorbenen gewinnbringend fortzufahren (siehe SARS Info). Herr Stephanus Bernardus Truter involvierte dazu systematisch die Herren Christo Eksteen und Barry Ferreira am 03.04, 04.04., 06.04., 11.04. und 12.04.2023 bei seiner Hausbank Nedbank in George. Der vorgenannte Treuhänder nutzte zudem weitere Personen unter anderem Nico Smit Attorney und Frau Ann Coetzee, Herrn Dehan Du Plessis bei Raubenheimers in George.Diese Verfahren zeigten eindeutig die Absicht zu Geldwäsche und Menschenhandel, wozu auch das bei Raubenheimers am 12.05.2022 hinterlegte Testament des Begünstigten genutzt werden sollte. Raubenheimers teilte zudem einen Finanziellen Interessenkonflikt mit, da die Gemeinde sowie Herr Truter dort Mandanten sind. (Siehe auch GB10006 Link unter FALL 2) FALL 2: Der Schaden erstreckte sich durch systematisches Vorgehen ebenfalls auf GB10006, GB10004, GB10001 und verwies dort auf involvierte und politisch orientierte Quellen. FALL 3: Hier wurde Folgendes betrachtet: Schaden bei Nutzung und Instandhaltung eines LSA Sportflugzeuges, sowie auch unmögliche Einhaltung der Prüfung und Instandsetzung zur TBO inklusive Werkstattbetrieb. Schaden durch Entfall der Lufttüchtigkeit bei unmöglicher Jahresnachprüfung. Das betraf unter anderem Pyrotechnik und Rettungssystem, Avionik, Navi Garmin 495 und aera 660, Flugtechnik und Elektronik. Schaden durch Entfall der Aufrechterhaltung einer SPL Lizenz und Medical. Schaden durch Entfall der Charter-Gemeinschaft, mit Hangar sowie dortiger Zugangsberechtigung. TBO (Time Between Overhaul) wurde durch vorgenanntes unangemessen überschritten. Es war davon auszugehen das nur ein Neuersatz Wiederinbetriebsetzung ermöglichen konnte. Checklisten und Handbücher der Hersteller wurden untersucht und enthalten gleichlautende ICAO Verfahren. FALL 4: Am 19.04.2023 erfolgte Stiftungssitzung im Beisein des Anwalts seitens des Begünstigten. Beschlossen wurde, das Auszahlen des Stiftungsguthaben zwingend erforderlich war. Guthaben sollte dem Begünstigten sinngemäss der Stiftungssatzung für Flugticket, Lebensmittel oder dergleichen dienen. Herrn Stephanus Bernardus Truter wurde in vielen Terminen auch ein Rücktritt als Treuhänder empfohlen, was abgelehnt wurde. Telefonische Nachfragen zur fehlenden Auszahlung, verliefen auch am 26.04.2023, 05.05.2023 und 08.05.2023 erfolglos. Am 09.05.2023 sollten im Gerichtstermin persönliche und geschäftliche Schäden zwar vorgetragen werden. Benötigte Vorbereitungen waren zunächst unmöglich und Termine waren zu verschieben. Geschädigte/r: IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 u.a. Quellen: ZA 4310243391 1969/004763/06 DE 149689204 Pet 2-19-08-99999-036313 36Zs2015/19KA 760Js26320/19 DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2019-02-08 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Grundlagen 1, 2, 3:                 Flugzeug 45,000.00 ReZert Zelle 40,000.00 ReZert Motor 25,000.00 RepAux 18,000.00 RepTex 19,500.00 Transp. 15,000.00 LizenzRef 3,800.00 Medical 2,000.00 ZWS 168,300.00 +Zins 2019 12,320.54 +Zins 2020 14,746.57 +Zins 2021 15,947,27 +Zins 2022 17,245.74 +Zins 2023 18,649.93 +Zins 2024 20,168.45 +Zins 2025 21,870.10 ZWS 289,248.60 Hangar Mieten 1, 2, 3: 2019 850.00 +Zins 414.50 2020 850.00 +Zins 345.48 2021 850.00 +Zins 276.46 2022 850.00 +Zins 207.44 2023 850.00 +Zins 138.42 2024 850.00 +Zins 69.40Privater & Geschäftlicher Schaden und Verlust:- noch offen, geschaetzt, nicht inkludiert -(2021 200,000.00)(2022 200,000.00)(2023 200,000.00) Wert 295,800.30 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 65.8054) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-14 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-04-12 7,735.00 (je Tag) Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

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Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Unrechtmässige Enteignung mit: Geldwäsche, Selbstbereicherung mit Betrug, sowie Rechtswidrigkeiten im Straf-, Zivil-, Handelsrecht einschliesslich Ausnutzung unter Zwangsarbeit in ionisierenden Kontrollbereichen: SGB §13 StGB §223b StGB §263 StGB §299 StGB §300 StGB §309 StGB §136a StPO §671 BGB Sowie auch Bestechung und Desinformation im Arbeitsschutz für Menschenrechte: §14 ff. LkSG StrlSchG §25 StrlSchG StrlSchV §78 StrlSchV ArbSchG ASiG ArbStättV ArbMedVV Amtsmissbrauch Ordnungswidrigkeit Und ergänzend fehlende IfSG §56 Entschädigung. Globalzession Gegenstand: FALL 1:Vertragsbruch mit gesetzeswidrigen Handlungen und früherkannter Selbstbereicherung. Fristlose Vertragskündigung am 15.06.2019 einschließlich Nichteinhaltung darin vereinbarter Arbeitsschutzbedingungen.Zwangs- und Pflichtarbeit wurde verlangt, trotz schriftlicher und mehrfach angemahnter Zahlungszusagen am 23.11.2018. Verlust und Schaden mit geopolitischen Auswirkungen, erstreckte sich unter anderem auch auf GB10003 und GB10009 Gesetzesänderungen im StrlSchG wirkten sich nicht abweichend, oder vorteilhafter für zuerst öffentlich benannte Schutzbeauftragte aus.Finanzieller Interessenskonflikt wurde erkannt und zugewiesen. Schutzbeauftragte sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresnachuntersuchungen zu beachten, oder andere Schutzbeauftragte zur Einhaltung benannt zu haben. Daraus entstandene Kosten, haben die zuerst öffentlich benannten Schutzbeauftragten selbst zu tragen. Ergänzend erfolgte keine Zahlung, trotz Tätigkeitsnachweis vom 03.09.2019. Dies wirkte sich zugleich nachteilig auf die Sicherstellung des Arbeitsschutzes aus und mit Mitteilung an die EU Obudsfrau am 15.09.2020. Ebenso unterbrach dies und die Pandemieeinschränkungen, eine verkehrsunfall bedingte Weiterbehandlung. Weiterbeschäftigte Personen wurden zwar entsprechend bearbeitet, wodurch Pflichterfüllungen jedoch nicht ausreichend erkennbar waren. Selbstbewertend nahm die Generalstaatsanwaltschaft am 16.01.2020 gleichlautend hierauf Bezug. Ergänzend wurde die Bereitschaft anderer Vertragspartner ebenso gekündigt. Ausgleichsentscheidung obliegt letztendlich den Strahlenschutz-Verantwortlichen, was ergänzend auch mit diesem internen Schreiben am 22.11.2022 bekanntgegeben wurde. Übergabe erforderlicher Ausweisdokumente unterblieb am Einsatzort des Schutzbefohlenen, wodurch sein Eigentum verloren ging. Zustellung in Nicht-EU Länder, ermöglichte keine gesetzlich vorgeschriebene BAD-Untersuchung, mit unwiderbringlichen Dokumentverlust. Vom Schutzbefohlenen organisierter, gesetzeskonformer Alternativtermin, war ersatzlos und pandemiebedingt ausgefallen. Ein Erstattungsanspruch blieb unanfechtbar. Nachvollziehbar war in der Vorfallbeschreibung vom 31.10.2022, dass Schutzbefohlene im Grunde später und schriftlich als Schutzbeauftragte benannt wurden. Darauf basierend handelte der Betroffene initiativ, nachweislich und gesetzeskonform mit Terminwarnehmung zur Nachuntersuchung. Eine gleichlautende Stellungnahme vom Landesamt Umwelt LFU Rheinland Pfalz, enthielt ebenso die vorliegende Vorfallbeschreibung vom 31.10.2022. FAZIT:Erkennbare Missachtung Menschenrechte. Schaden in Bereichen: Geschäftlich, Reputation, materiell, Gesundheit, Arbeitssicherheit, pandemiebedingte Quarantäne, unterlassene Hilfeleistung, Arbeitsunfähigkeit. Der Schaden wurde zudem gesamtheitlich, mit dem zuvor ereigneten Verkehrsunfall, einschliesslich Pandemieeinschränkungen betrachtet und bewertet. FALL 2:Ergänzend hatte die Stadt Essen den Antrag vom 02.07.2020 auf Sozialgesetzbuch-Leistungen gesetzeswidrig verweigert. FALL 3:Zudem ergaben sich Eingriffe in öffentliches Interesse. In mehr als einem Projekt, hatte die gesetzlich vorgesehene Verwendung von Steuergeldern noch nicht stattgefunden. Fortwährende politische Fragen am 10.05.2022 , etwaige Sanktionsversuche, oder Beauftragung damit im Zusammenhang stehenden Dritten ab 18.01.2022, waren unerwünscht und zu unterlassen. Systematisches Vorgehen wurde mit eMail vom 11.02.2022 konkludent erklärt. Geschädigte/r: IT123/2012 2012/001293/07 2019/419041/07 DE 229669379 u.a. Quellen: StrlSchV LFU RLP DE 813951832 DE 149689204 Pet 2-19-08-99999-036313 36Zs2015/19KA 760Js26320/19 DE 119821534 DE 152391693 DE 169838195EU Ombud 202001574 EU FRAUD PREVENTION = REFERENCE 10689 EC EMPLC2UNIT = Ares(2022)6866909 u.a. Schadeneintritt: 2018-12-05 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Grundlagen: RE 05.12.2018 0.36 +Zins bis 04/2019 58.08 RE 31.01.2019 3,250.00 +Zins bis 04/2019 44.83 ./.Zahlg. 02.04.2019 -2,340.00ZWS: 1,013.27RE 13.06.2019 10,980.00 +Zins bis 01/2020 637.85ZWS: 12,631.12+Zins bis 01/2021 1,068.46+Zins bis 01/2022 1,155.45+Zins bis 01/2023 1,249.54+Zins bis 01/2024 1,351.27+Zins bis 01/2025 1,465.18ZWS: 18,921.02 IfSG Quarantäne Kompensation: 03/2020 2,016.00 +Zins bis 01/2023 504.72 04/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 341.91 05/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 332.92 06/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 323.64 07/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 314.65 08/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 305.36 09/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 296.08 10/2020 1,350.00 +Zins bis 01/2023 287.09 OWi 03/2020 30,000.00 +Zins bis 01/2023 6,955.33 ZWS: 70,048.72+Zins bis 01/2024 5,743.54+Zins bis 01/2025 6,228.05ZWS: 82,020.31 Verlust Kompensation IfSG: 10 M/2020 388,500.00 +Zins bis 01/2023 89,593.52 12 M/2021 466,200.00 +Zins bis 01/2023 75,854.59 12 M/2022 599,840.00 +Zins bis 01/2023 48,880.45 12 M/2023 599,840.00 +Zins bis 01/2023 48,880.45 12 M/2024 599,840.00 +Zins bis 01/2023 49,013.90 ZWS: 3,048,462.32+Zins bis 01/2024 248,253.13ZWS: 3,296,715.45+Zins bis 01/2025 269,200.11ZWS: 3,565,915.56 Gutachter Wertermittlung (2 Tagwerke a 3,749.00): 07.2022 7,498.00 +Zins 1,527.93 Streitwert 3,161,089.72 Gerichtskosten nach GKG: 1. PetBer 07.2020 (3.0) 43,779.00 +Zins 16,026.04 2. Berufung EC/SOLV 04.2021 (4.0) 58,372.00 +Zins 17,816.48 3. Revision GreenBond 07.2022 (5.0) 72,965.00 +Zins 17,303.54 Wert 3,387,351.78 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 753.5698) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-17 Vollstreckung:Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 Kosten: 20-11-2022 7,735.00 Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 1 Anteil/e (EUR 3’387’352.00* / 100 Anteil/e)

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Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10005 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 8 - Ordentliche Arbeit 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Unrechtmässige Enteignung nach: §25h KWG §13c UStG §7a 3b+3c VermG §41 EEG NRW §38 EEG NRW §15a InsO §765a ZPO §857 ZPO §940a ZPO §313 BGB §535 BGB §839 BGB §903 BGB §14 1 OBG NRW Art.14 Abs.3 GG Art.15 GG §371 AO §89c StGB §203 StGB §240 StGB §253 StGB §258 StGB §263 StGB §266 StGB §299 StGB §300 StGB §331 StGB §331 StGB §7 LkSG PatG MarkenG Geldwäsche Existenzverlust Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Amtsmissbrauch Terrorismusfinanzierung Steuerhinterziehung Täuschungshandlung Korruption mit Betrug Erpressung und Strafvereitelung Entschädigungsberechtigt Globalzession Gegenstand: FALL 1: Nichtbefolgte Abtretungs- u. Pfändungsanzeige vom 17.07.2012: Vorsätzlicher Steuereinbehalt als Teil des Immobilienwertes, ergab die Störung von Geschäftsgrundlagen und jeglicher Schutzbedürfnisse mit besonderer Härte. Dies legitimierte unter anderem zum Schadenersatz zur Immobilie und ergab ergänzend die Abweichung von vorliegender Erklärung an Eidesstatt am 08.06.2012 im OLG Hamm, sowie dem Notarvertrag. Kaufinteressenten, Finanzamt und Notar wurden am 28.07.2012 schriftlich zur Schlüsselrückgabe aufgefordert. Diese waren Bestandteil der gesicherten Schliessanlage beider Immobilien. Mit erstatteter Strafanzeige am 30.03.2012 erstreckte sich der Schaden unter anderem auch auf GB10001, sowohl als auch Verstösse gegen den Umweltschutz an technischen Anlagen. Die 1. Petition vom 06.01.2014 unterrichtete Finanzamt und Landtag NRW sehr detailiert über kriegsähnliche Handlungen und Terrorismusaktivitäten. FALL 2: Berechtigte Entschädigungspflichten ergaben sich zur Immobilie mit beantragter Betriebswohnung, Franchise-Fahrzeuge inklusive Ausstattung und DE/EU-Patentmarken. Handelsregisterlöschung der Holding GmbH auf Amtswegen erfolgte, ohne Beachtung der Gesellschaftsanteile in der noch aktiven GmbH HRB 11191. Insolvenz gab es zu keinem Zeitpunkt. FALL 3: Petitionsquellen galten gleichermassen als Selbstanzeige nach § 371 AO. Gründe zur Einschränkung von Grundrechten nach § 413 AO würden nur dann nicht vorliegen, sofern alle Green Bonds angemessen ausgeglichen wurden. BEGRÜNDUNGEN: Von Amts wegen nichtbefolgtem Rücktritt vom Notarvertrag und Kauf-Rückabwicklung am 07.06.2012. Dies war in Klauseln vereinbart und öffentlich vorliegend. Ausreichend Beweislast ergaben der nichtgezahlte Kaufpreis an den Eigentümer, vorzeitige Besitzeinweisung mit gesicherten Schlüsseln, sowie ergänzende Abweichung zur Erklärung an Eidestatt am 08.06.2012 im OLG Hamm und die erstattete Strafanzeige am 30.03.2012, sowohl als auch die politische Abwehrhaltung ohne sachlichen Bezug zu Petitionen. Die Ablehnung des Eröffnungsantrag am 12.09.2012 InsO diente als letztes Rechtsmittel zur Anhörung und außerhalb einer förmlichen Enteignung. Durch Ablehnung erfolgte zudem die Wegnahme von zentralem Rechtsgut mit DE/EU-Patentmarken, CAFM-System, Kunden- und Vertragsdaten, als auch ergänzend mit Hard- & Software. Besonders schwerer Fall durch Straftat von Amts wegen am 14.12.2015, inklusive Verletzung Aufbewahrungspflichten sowie der bereits eingeschlagenen Rechtswege mit Rechtsvertretungen. Der vorsitzende Richter am OLG Hamm, Herr Dr. Meyer war telefonisch der gleichen Rechtsauffassung zur Berufung mit nachgewiesener Zustimmung am 24.09.2012. Der komplette Vorgang unterbrach Schuldner davon Kostenausgleich und verpflichtende Kaufpreiszahlung an den Eigentümer zu leisten. Es handelte sich hier um eine unbesicherte und vollständig bezahlte Immobilie. Konforme Höchststrafe und/oder Bußgeld und Eliminierung Terrorsimus-Aktivitäten auch nach Kreditwesengesetz KWG §25h. Amtsgerichte änderten Grundbücher. Rechtsbeugung erfolgte ohne Berücksichtigung eines unbekannten Gerichtsbeschlusses des Oberlandesgerichtes Hamm. Richterliche Korrespondenz unter den Instanzen blieb dabei aus. Zwangsenteignung ist nur auf rechtlich vorgeschriebenen Weg nach Zivilprozessordnung durchzuführen. Hiervon sind alle Gläubiger zum Beispiel Makler, finanzierende Hausbanken, Amts-, Grundbuchgerichte, Finanzämter neben der 2. Petition gemeldet am 27-07-2020 mit  2. Petitions-Zuständigkeiten vom 04-02-2022 abgewichen und somit Gesamtschuldner nach §717, §857, §940a ZPO, als auch dem Kreditwesengesetz KWG § 25h. FALL 4: Erbpacht stand Eigentümer in Höhe der Miete zu. Dies haben Schuldner auf eigene Kosten im Grundbuch vorzusehen, zu ändern, einzutragen und auf 5 Jahre zu befristen. Das Angebot endete am 31.01.2023. Ersatzimmobilien waren in jedem Fall zu liefern. (Beisp.: 596,110.00 = 5% = 29,805.50 p.a.) Unangemessene Umweltschäden, Grundsteueranpassungen, Hypotheken oder vergleichbar, verlangen die Aufhebung der Erpacht mit angemessenen Schadenausgleich. Unternehmensstilllegung verursachte zudem eigenmächtig nach BMF v. 30.01.2006 IV A 5 - S 7279 a - 2/06 BStBl I 2006 S. 207 Nr. 4, weitaus mehr Schäden, sodass dieser Green Bond alleine, Pflege, Wohnungsnot oder weitere Verluste nicht abdecken konnte, siehe unter anderem auch hier: GB10001. Dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hatten Schuldner bisher nicht entsprochen. Siehe Telefonlog. Zwangsräumungen, Rückenteignungen und Verwertung von öffentlichem Eigentum können nur dann ausgeschlossen werden, wenn alle Green Bonds angemessen ausgeglichen wurden. Fortwährende politische Fragen und etwaige Sanktionsversuche seit 10.05.2022, oder Beauftragung damit im Zusammenhang stehenden Dritten am 18.01.2022, waren unerwünscht und zu unterlassen. Systematisches Vorgehen wurde konkludent erklärt mit e-mail vom 11.02.2022. Dies war zudem auch sichbar in GB10011, GB10004, GB10003, GB10006 und führte dadurch zu politisch orientierten Personen. Geänderte Bebauung wird noch gesondert bewertet und nicht gedulded. Geschädigte/r: DE 229669379 IT123/2012 2012/001293/07 2019/419041/07 u.a. Quellen: DE 125072903 DE 165469210 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 811196025 DE 210859989 29Js279-12 Steuerantrag Strafantrag Nr. 701000-047764-12/8 Insolvenzantrag Nr. 162 IN 224/12 DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2012-07-18 Wertfestsetzung in EUR bis 01.01.2025: Grundlagen: Anteil Immobilienwert/ Kaufpreisanteil/ Umsatzsteuer 36,906.00 Stammkapital 25,000.00 Markenpatent 135,000.00 Franchisekonz. 100,000.00 CAFM-Software 126,000.00 ZWS 422,906.00 +Zins bis 2022 356,311.41 +Zins 2023 63,465.80 +Zins 2024 68,840.81 ZWS 911,524.02 Verlust Kaltmiete oder alternativ Franchisegebühr: 2012 30,000.00 +Zins bis 2022 26,600.41 2013 30,000.00 +Zins bis 2022 24,164.41 2014 30,000.00 +Zins bis 2022 21,841.22 2015 30,000.00 +Zins bis 2022 19,517.13 2016 30,000.00 +Zins bis 2022 17,106.132017 30,000.00+Zins bis 2022 14,662.67 2018 30,000.00 +Zins bis 2022 12,226.67 2019 30,000.00 +Zins bis 2022 9,750.67 2020 30,000.00 +Zins bis 2022 7,354.67 2021 30,000.00 +Zins bis 2022 4,918.67 2022 30,000.00 +Zins bis 2022 2,482.67 ZWS 1,402,149.34 2023 30,000.00 +Zins 2023 (auf 520,625.32) 42,430.60 2024 30,000.00 +Zins 2024 (auf 593,055.92) 48,460.01 ZWS 1,553,039.95 Mobilitätsverlust: Fahrzeuge 53,818.00 Bußgeld 50,000.00 +Zins bis 2022 78,717.88 ZWS 1,735,575.83 +Zins 2023 (auf 182,535.88) 14,902.52 +Zins 2024 (auf 197,438.40) 16,159.84 ZWS 1,766,638.19 Neugründung Franchisesystem aus: Konzept Marke/n IT Hard-/Software Gesellschaftskapital Ausstattung 558,500.00 +Zins bis 2022 470,553.54ZWS 2,795,691.73 +Zins 2023 (auf 1,029,053.54) 83,828.08 +Zins 2024 (auf 1,112,881.62) 90,861.14 ZWS 2,970,380.95 Kompensation Gewerbeobjekt: (Immob. 120qm a 1,850.00)(Grund 1100qm a 340.14) Immobilie 222.000.00 Flurstück 374,110.00+Zins bis 2022 (auf 596,110.00) 478.306,32ZWS 4,044,797.27+Zins 2023 (auf 1,074,416.32) 87,521.63+Zins 2024 (auf 1,161,937.95) 94,906.34 ZWS 4,227,225.24 Verlust progressives GF-Gehalt oder ersatzweise Franchisekosten: 2012 22,500.00 +Zins bis 2022 17,145.04 2013 54,000.00 +Zins bis 2022 38,943.68 2014 54,000.00 +Zins bis 2022 34,761.93 2015 60,000.00 +Zins bis 2022 39,074.27 2016 60,000.00 +Zins bis 2022 34,132.27 2017 66,000.00 +Zins bis 2022 32,209.89 2018 66,000.00 +Zins bis 2022 26,850.69 2019 66,000.00 +Zins bis 2022 21,491.49 2020 66,000.00 +Zins bis 2022 16,132.29 2021 66,000.00 +Zins bis 2022 10.773,09 2022 66,000.00 +Zins bis 2022 5,413.89ZWS 5,150,653.77 2023 66,000.00+Zins 2023 (auf 989,428.53) 80,601.71 2024 66,000.00+Zins 2024 (auf 1,136,030.24) 92,791.11 ZWS 5,456,046.59 Gutachter Wertermittlung (4 Tagwerke a 3,749.00): 07.2022 14,966.00 +Zins 2022 645.92+Zins 2023 (auf 15,611.92) 1,311.16+Zins 2024 (auf 16,923.08) 1,421.68 Bewertung geändeter Bebauung: Noch offen Streitwert 5,474,391.35 Gerichtskosten nach GKG: 1. Instanz PetNRW 06.2014 (3.0) 71,103.00 +Zins 53,742.83 2. Berufung PetBER 07.2020 (4.0) 94,804.00 +Zins 34,744.61 3. Revision GreenBond 07.2022 (5.0) 118,505.00 +Zins 24,188.79 Wert 5,871,479.58 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 1306.2031 ) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-17 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2023-01-14 P-Auktion 2023-01-16 T-Antrag Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-01-16 7,735.00 2023-01-30 7,735.002023-06-20 7,735.00 ff. Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

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Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10006 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 8 - Dezente Wirtschaft 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Unrechtmässige Enteignung: Beschlagnahmung, Unterschlagung. Zugriffsentzug, Veruntreuung, Geldwäschegesetz GWG §261 StGB §266 StGB Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Steuerhinterziehung AML Act 22 of 2022 (ZA) Trust Act 57 Sec. 20(1) (ZA) OECD TAX Principles No. 10 Immigrations Gesetz 13 2002 (ZA) Combating of Trafficking in Persons Act 7 2013 (ZA) Missmanagement Globalzession Gegenstand: FALL 1:Vertragsbruch und finanzieller Interessenskonflikt mit ziviler- und strafrechtlicher Verantwortung des Vertragspartners Moorestephens Inc, Meyerotto Finanzdienste und Herrn Stephanus Bernardus Truter. Er agierte fahrlässig als nicht konformer Steuerberater und Treuhänder. Dabei ignorierte er die Stiftungssatzung und schädigte ebenso die darin benannten Begünstigten. (siehe auch OECD-Link oben).Seit 2018 fehlten beauftragte und bezahlte Jahresabschlüsse ersatzlos. Dies lag beweisfähig vor als Rechnung 1 vom 28.02.2019 sowie Rechnung 2 vom 28.02.2019 . Es zeigte ebenso ordnungsgemässe Beauftragungen einschliesslich Zahlbeleg 1 vom 05.04.2019 und Zahlbeleg 2 vom 23.04.2019. Ab 2019 waren ohne bankenübliche Jahresberichte die Geschäftsbetriebe, termingerechtes Reisen und Kreditfinanzierung unmöglich für den Begünstigten. Firmen mussten daher geschlossen bleiben. Fragwürdige, ungenehmigte Selbstbeauftragungen. Unvereinbarte, kostenpflichtige Teil-Barauszahlungen, wurden alleine mit vorgelegter Rechnung vom 07.12.2020 bewiesen. Diese erfolgten in unübersichtlichen Terminen und unvollständig vom Treuhandkonto. Hierdurch entstand zudem weiterer Schaden, da Stephanus Bernardus Truter weitere Personen engagiert involvierte. Daraus entstanden kriminelle Aktivitäten, die gegen oben genannte Gesetze verstiessen.Seine Absicht bestand auch darin, mittels Menschenhandel die Geldwäsche zu nutzen. Zudem sollte die Abschiebung oder der Tod des Begünstigten erzwungen werden.Dieses Vorgehen wird normalerweise genutzt, um Zugang zu Werten zu erlangen. Gewinnerzielung soll dabei zumeist durch Verkauf von Nachlässen und/oder auch anderen Vermögenswerten des Verstorbenen erfolgen. (Siehe SARS-Info) und weitere Details dazu auch GB10003. In 2020 erfolgten permanente Berechnungen seitens Stephanus Bernardus Truter, für unbestellte Dienste. Dies wurde bereits am 03.06.2020 schriftlich Untersagt. Das ergaben ebenso offene Punkte aus dem Jahresprotokoll vom 14-01-2020 , sowie abgelehnte Beschlüsse in Stiftungs-Sitzungen. (Termine siehe auch Vollstreckungskosten unten). FALL 2:Auch 2022 wurden aufgrund der Protokoll-Missachtung der Zweck und die Satzung der Stiftung nicht erfüllt. Die Entfernung des Treuhänders aus der Stiftung erfolgt rechtmässig nach gesetzlichen Regelungen und erlaubt zudem die Haftung aufzuerlegen: SOUTH AFRICA TRUST PROPERTY CONTROL ACT Sec. §20 Removal of trustee. Masters Hochgericht können demnach weiterhin dem Antrag der Treuhänder-Entfernung folgen gemäss Mitteilung an CIPC vom 2022-01-02 , im Interesse der Begünstigten und/oder des Staates nach AML Gesetz 22 (ZA) mit Bestrafung.Deren Entscheid vom 24.05.2022 war keineswegs als endgültig zu verstehen. Irreparable Geschäfts-, Kunden- und Reputationsschäden. Geschäftstätigkeit, Geschäftsreisen und Geschäftsfinanzierung waren auf dieser Basis unmöglich. Eine reine Privatfinanzierung GB10009 musste erfolgen. Systematische Prozedur war zudem auch sichtbar in GB10011, GB10003, GB10005 und führte dadurch zu politisch orientierten Personen hier GB10004. Hier wurden nur betrachtet: FranchisekonzepteUnternehmensführungStiftungszweck und im Zweifel wird auch hierauf verwiesen GB10005, GB10003 Geschädigter: IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 u.a. Quellen: ZA 4310243391 1969/004763/06 u.a. Schadeneintritt: 2020-12-01 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Umsatzverluste oder Kompensation von IT-Services und FinTech: 12.2020 14,297.31 +Zins 4,748.46 2021 171,567.72 +Zins 55,801.53 2022 171,567.72 +Zins 41,870.23 2023 171,567.72 +Zins 27,938.93 2024 171,567.72 +Zins 14,007.63 ZWS 844,934.97 Private Selbstfinanzierung: erfolgte mit GB10009 siehe Link oben Ungeleistete, bezahlte Dienste: 05.2019 950.00 +Zins 2019  91.99 +Zins 2020 124.84 +Zins 2021 135.00 +Zins 2022 146.09 +Zins 2023 194.19 +Zins 2024 215.35 Subtotal 846,792.43 Mietverluste: 2020 1,200.00 +Zins 398.54 2021 1,200.00 +Zins 301.13 2022 1,200.00 +Zins 203.69 2023 1,200.00 +Zins 106.25 2024 1,200.00 +Zins 8.54 ZWS 853,810.58 Reputationsschaden: seit 12.2020 50,000.00 +Zins 16,606.13 Letztbekanntes Bankkonten Valuta: 12.2020 1,280.00 +Zins 425.12 Wert 922,121.83 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 268.2996) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-10-31 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-04-19 7,735.00 2023-05-05 7,735.00 Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. 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Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Social Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10007 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut10 - Weniger Ungleichheit16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: §13 BGB §288 BGB Gegenstand: Geschäftsführer des Geschädigten war Verkäufer. Innerhalb der Familie wurde im Juni 2002 ein gewerbliches Firmenfahrzeug (Fiat Scudo Kastenwagen weiss) angeboten. Der Käufer hat vom Verkäufer privat erworben. Der Kaufpreis wurde bezahlt und bei der Fiatbank vom Käufer selbst finanziert.Der Käufer nutzte das Fahrzeug rund 2-3 Wochen für Liveauftritte und erlitt im Juli 2002, durch zu niedrigen Ölstand, einen Motorschaden. Der Verkäufer gewährte dem Käufer lediglich Kredit zur Finanzierungsablösung bei der Fiatbank. Fahrzeug wurde daraufhin vom Käufer Verwertung zugeführt und alternativ im gleichen Monat ein VW Caddy Kastenwagen vom Verkäufer erworben. Kredit-Rückzahlung war in monatlichen Raten vereinbart. 1. Rate war am 15.07.2002 fällig. Ratenzahlung hatte nicht stattgefunden. Die Originalunterlage war nur dann verfügbar, sofern GB10001 in den Ursprungszustand zurückgebracht werden würde. Die vorliegende Exceldatei war jedoch nachvollziehbar.Geschädigter ist nur zur Minimierung bereit, sofern der Käufer diesen Green Bond nutzt und selbstständig den GB10002 angemessen ausgleicht. Geschädigte/r: DE 229669379 IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 u.a. Quellen: Familienintern Schadeneintritt: 2002-07-15 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Privatkredit 3,065.17 +Zins bis 12/2022 3,332.39 +Zins bis 01/2024 303.58 +Zins bis 01/2025 316.84 Wert 7,017.98 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 0.7922) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-15 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2022-11-18 PO-Antrag-2 Kosten: 2022-11-20 0.00 Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

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Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Social Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10008 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 8 - Ordentliche Arbeit 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Unrechtmässige Pfändung,Vertragsbetrug nach: §25h KWG §562 BGB §843 BGB §511 ZPO §811 ZPO §885a ZPO §89c StGB Rechtsmissbrauch Amtsmissbrauch Täuschungshandlung Korruption mit Betrug Entschädigungsberechtigt Terrorismusfinanzierung Globalzession Gegenstand: FALL 1:Rechtswidrige Pfändung mit Unterschlagung eines Firmen-KFZ, dass ausschliesslich satzungsgemäßer und kostenpflichter Verwendung nach Stiftungszweck und deren angeschlossener, sowie ortsansässigen Unternehmen diente. Zum Beispiel auch dem Wohle der Haushaltsführung von definierten Personen.FALL 2:Zudem wurde ein vorhergehendes Firmen-KFZ ohne Zustimmung an fremde Dritte überlassen und erlag einem Totalschaden. Keine Seite leistete Entschädigung. Die gleichlautende Firma war im Stiftungsauftrag und nachweislich ebenfalls der Eigentümer, Käufer, sowohl als auch Verkäufer.Der Verkauf des Unfallwagens ergab einen ausgleichenden Restwert von 800 EUR und war ausweisend zusammen mit der Überweisung die Barmittel zur Deckung des neuen Kaufpreis von 3,100.00 EUR.Jegliche Dokumente und Nachweise zum nachfolgendem Fahrzeug lagen allen Seiten vor. Zuwiderhandlung der Generalstaatsanwaltschaft ist eindeutig und bewirkt die Zuordnung zur Gesamtschuldnerschaft.Zudem schliessen Fahrzeugbriefe unter Punkt C.4c generell aus, das darin genannte Halter/Inhaber dort nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen sind.Auch der Kaufvertrag vom 03.01.2018 weist substantiell keine Halter aus dem Fahrzeugbrief als Eigentümer aus. Auf Geschäftsführer-Anweisung enthält Kaufvertrag konkludente Unterschrift einer im Auftrag handelnder Person. Barzahlung und Abholung waren somit ausnahmsweise und entlastend möglich, bevor Geschäftsführer anreisen konnte. Zudem sind Überweisungsbelege und Barauszahlung nachvollziehbar und nicht Beauftragten zuzuordnen.Andere Beweis Belege gab es nicht. Die auf Vermutung basierende Amtshandlung war nicht substantiert und politische Motivation war erkennbar. FALL 3:KFZ-Bewertung sollte unfallbedingte Krankenversicherung erlauben. Alternativloser Ausfall Gesundheitsversorgung, erforderte Leibrente. Mehr dazu auch hier GB10004 RESÜMEE: Umsatzsteuerliche Einwände gegen den Geschädigten sind nicht substanziell. Steuerhinterziehungen werden genannten und politisch orientierten Quellen bereits unter anderem hier GB10001, hier GB10005 und hier GB10002 angelastet. Zwangsräumung und Reversenteignung öffentlichen Eigentums, kann nur ausgeschlossen werden, sofern ausnahmslos alle Global Bonds, einschliesslich Verluste u.a.  GB10004, beglichen wurden. Fortwährende Inrechnungstellung seitens deutscher Amtswege wird nicht nicht akzeptiert und verusacht bei uns steigende Kosten bei der Zwangsvollstreckung, zu Lasten der Schuldner. Geschädigte/r: 2012/001293/07 2019/419041/07 IT123/2012 DE 229669379 u.a. Quellen: 2 ZS 151/21 GStA Hamm 16 Js 951 StA Essen Pet 2-19-08-99999-036313 DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2020-12-06 Wertfestsetzung in EUR bis 01.01.2025: Verlust Vorfahrzeug: 4,500.00 ./. Schrottpreis 800.00 ZWS  3,700.00 +Zins 2020 62.16 +Zins 2021 346.33 +Zins 2022 374.52 +Zins 2023 405.02 +Zins 2024 439.08 ZWS 5,327.11 Verlust Ersatzfahrzeug: KFZ 3,100.00 +Zins 2020 62.01 +Zins 2021 297.45 +Zins 2022 321.68 +Zins 2023 347.87 +Zins 2024 377.11 ZWS 9,833.23Verlust Kfz-Miete: 2020 350.00 +Zins 115.85 2021 4,200.00 +Zins 1,366.03 2022 4,200.00 +Zins 1,024.99 2023 4,200.00 +Zins 683.95 2024 4,200.00 +Zins 342.91 Wert 30,516.96 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 6.7890) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-14 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2022-12-01 PO-Antrag-2 Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-03-24 7,735.00 Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

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GreenBond Zertifikat - GB10009
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10009 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 2 - Kein Hunger 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 10 - Weniger Ungleichheit 11 - Nachhaltige Städte 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: §352 HGB Globalzession Gegenstand: Wirtschaftpolitisch tätig waren: Externe, Öffentliche und dortig Beauftragte, oder bevollmächtigte gesetzliche Vertreter. Daraus wurden im Nicht-EU-Ausland geopolitische Sanktionen auf Bankkonten erkannt. Diese Tat, konnte verursachenden Personen zugeordnet werden. Siehe hier GB10004. Nichteinhaltung der SDGs, sowie Verletzung von Menschenrechten, inklusive offener und gesetzlicher Pflichtleistungen, waren zudem hier zu finden GB10004.In diesem Green Bond wurden nur Selbstfinanzierungen betrachtet. Diese Kredite dienten vordienlich der Erreichung der Klimaneutralität im Gebäude, Unwetterschadenbeseitigung, Unterhalt der Immobilie, sowie externe IT-Dienstleistungen. Zwangsräumung und Rückenteignungen von öffentlichem Eigentum können nur ausgeschlossen werden, wenn alle Green Bonds angemessen beglichen wurden. Geschädigte/r: IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 DE 229669379 u.a. Quellen: DE 248842777 DE 210859989 DE 119270524 29Js279-12 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 191205088 u.a. Schadeneintritt: 2020-10-01 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Flugreisen: (1. Hinreise DE-ZA) am 05.10.2020 792.69 +Zins 185.13 (2. Reise ZA-DE) Vormerkung 2023 1,600.00 +Zins 203.02 ZWS 2,780.84 Fahrtkosten: (1. Hin DE 4x44Km a 1.50) 176 Km 264.00 (1. Hin ZA 1x452Km a 1.50) 452 Km 687.00 (2. ZA 2x452Km a 1.50) 904 Km 1,356.00 +Zins bis 2024 836.90 ZWS 5,924.74 Finanzierungen: ab 05.2021 10,000.00 +Zins 2021 585.04 +Zins 2022 899.50 +Zins 2023 972.54 +Zins 2024 1,054.29 ab 07.2021 10,000.00 +Zins 2021 449.34 +Zins 2022 888.49 +Zins 2023 960.63 +Zins 2024 1,041.37 ab 11.2021 10,000.00 +Zins 2021 175.70 +Zins 2022 866.27 +Zins 2023 936.61 +Zins 2024 1,015.33 ab 10.2022 2,100.00 +Zins 2022 82.98 +Zins 2023 217.26 +Zins 2024 235.43ab 03.2023 2,500.00+Zins 2023 noch offen Wert 50,905.52 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 10.7686) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-09-06 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 Kosten: 2022-11-20 7,735.00 Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 1 Anteil/e (EUR 50’906.00* / 100 Anteil/e)

EUR 509.06*
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GreenBond Zertifikat - GB10010
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Social Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10010 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 2 - Kein Hunger 3 - Gute Gesundheit 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Road Accident Fund Act 56 §857 ZPO §940a ZPO SGB Imigration Sec. 27E LkSG Globalzession Gegenstand: Vorfallbeschreibung: Schäden entstanden durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall am 08.02.2019 in Südafrika, Westkap, 7 Passes Road. Verkehrsunfälle werden zwar landestypisch staatlich abgesichert, was pandemiebedingt im Disaster endete. Der Geschädigte erlitt einen unvorhersehbaren Sturz mit seinem Fahrrad. Dies erfolgte durch ein überholendes Kraftfahzeug mit verkehrsrechtlicher Untersagung. Dieser zog zudem einen Anhänger, der breiter war als das ziehende Fahrzeug selbst. Der Geschädigte wurde von hinten kommend, trotz durchgezogener weisser Fahrbahnlinie derart eingeengt, so das ein unvorhersehbarer Sturz die Folge war. FALL 1:Die Komabehandlung dauerte ca. 2.5 Wochen und konnte vor Ort stattfinden. Die Kosten dafür konnte die Versicherung des Geschädigten decken, weitere Schäden jedoch nicht. FALL 2: Flugtransport und Schlüsselbein-OP waren in Deutschland unter Quarantäne erforderlich. Dies dauerte inklusive Rehabilitation ca. 1.5 Monate von 28.02.2019 - 15.04.2019. Nur bisher bekannte Behandlungskosten konnten unter FALL 1 erfasst werden. Diese waren jedoch noch nicht abschliessend zu betiteln und benötigte mehr medizinische Versorgung, um Stabilisierungen am Schlüsselbein zu entfernen. FALL 3:In Deutschland wurde zwar Gesundheitsbehandlung, Genesung nach Sozialgesetzbuch beantragt, die jedoch abgelehnt wurden siehe GB10004. Ergänzend wäre dies auch nur dann möglich gewesen, sofern Rechts- und Amtsmissbrauch wie nachfolgend aufgeführt nicht stattgefunden hätten. Begründungen: Weiterbehandlung und Genesung erforderten stets die unabdingbare Einhaltung von: Wohnrecht1 GB10001 Wohnrecht2 GB10005 Mobilität1 GB10002 Mobilität2 GB10008 u.a. Die Einhaltung hatte jedoch nicht stattgefunden und kann dynamisch, weitere Kosten erzeugen, die keineswegs dem Verkehrsunfallfond im Nicht-EU Ausland angelastet werden können. FALL 4: Weitere Verluste, Schäden und Kosten werden demnach nur den genannten Quellen zugeteilt. Ergänzend wurde diese Entscheidung zum Lastenausgleich durch unzumutbare Umstände bestätigt. Die Umstände lagen zudem im Verantwortungsbereich der hier genannten Quellen: Pandemie GB10003 IfSG u.a. GB10004 Stiftung GB10006 Kredit GB10009 u.a. Zudem fehlte dazu ein dauerhafter und sicherer Wohnort in der EU. In FALL 2 und 3 wurden Green Bonds benannt, die belastend unter Terrorismunsfinanzierung eingestuft werden konnten. Die Urteilfindung fand selbsterklärend statt, da die 10 Prinzipien der UN und OECD Regeln von Quellen nicht befolgt wurden. Dies entsprach ebenfalls nicht dem internationalen Sinn. Auch dies wurde ergänzend mit dem Engagement im Projekt unterbrochen, siehe GB10004. Schuldner und Drittschuldner hatten das Gebot erhalten, was mit dieser Veröffentlichung nach ZPO § 857 Abs. 2 ebenso als zugestellt galt.Zwangsräumung, Rückenteignungen, Verwertung oder der Verkauf und Rückmiete von öffentlichem Eigentum in DE, können nur dann ausgeschlossen werden, sofern alle Green Bonds angemessen ausgeglichen wurden. Geschädigte/r: IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 DE 229669379 u.a. Quellen: DE 125072903 DE 165469210 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 811196025 DE 210859989 DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2019-02-08 Wertfestsetzung in EUR bis 01.01.2025: ZUM ROAD ACCIDENT FUND:Bekannte medizinische Behandlung zu FALL 1: Behandlung 50,510.60 Rechtsanwalt (20%) 10.102,12ZWS 60,612.72 +Zins bis 12.2022 19,228.09 ZWS 79,840.81 - Weitere Fortschreibung noch offen - WERT 1 (RAF): 79,840.81 (pro weiteren Tag ab 02.01.2023 17.4618) __________________________ ZU QUELLEN: Geschätzte Weiterbehandlung ab 2023 zum FALL 2, 3, 4: Mediclinic 4,500.00ZWS 4,500.00 - Weitere Fortschreibung noch offen - Gesetzlich vorgeschriebene Mindestrente für weitere 35 Jahre zu FALL 2, 3, 4: (nur sofern GB10004 bis zum 01.01.2023 angemessen ausgeglichen wurde, ergab dies 2,430.00/Monat ab 01.2023.) ab 2023-2058 1,020,600.00ZWS 1,025,100.00 Ohne angemessenen Ausgleich aller Green Bonds, dürften Quellen ergänzende und weitere Kosten zur Immobilienreaktivierung in Deutschland erwarten. Der Ausgleich des Rentenbezuges mit den Immobilienwerten, ist rechtlich nicht möglich. - Weitere Fortschreibung noch offen - WERT 2 (Quellen): 1,025,100.00 (pro weiteren Tag ab 02.01.2023 228.0496) GESAMTWERT: 1,104,940.81 Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-12-29 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 Kosten:-.- Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 10 Anteil/e (EUR 1’104.94* / 1 Anteil/e)

EUR 11’049.41*
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GreenBond Zertifikat - GB10011
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10011 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 2 - Kein Hunger 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 10 - Weniger Ungleichheit 11 - Nachhaltige Städte 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Verstöße gegen Datenschutz: Strafen oder Bussgeld nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder gemäß Datenschutzgrundverordnung DSGVO, sowie lokalem POPI Act. § 42 BDSGArt. 82 DSGVO Terrorismusfinanzierung Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Erpressung Amtsmissbrauch Globalzession Gegenstand: FALL 1:Öffentliches Amtsgericht und deren gesetzliche Botschaftsvertreter im Ausland, handelten gemeinschaftlich und abweichend vom eingeschlagenen Rechtsweg und vorliegendem Gerichtsbeschluss. Durch deren Selbstbeauftragung wurden weder benannte Rechtsvertreter, noch das mandatierte Internationale Kriminalgericht berücksichtigt.Unbekannte Deutsche Dokumente oder Gerichtsbeschlüsse, wurden ohne Umschlag zwangsweise versucht zuzustellen. Die Deutsche Botschaft Pretoria erstellte grob ersichtlich im Auftrag Apostillen. Das Hochgericht Kapstadt war ebenso involviert die Akte einer physikalischen Anschrift zuzustellen.Zustellung und Einsicht wurden abgelehnt, da die benannten Empfangspersonen unbekannt waren.Verfahrenskosten fallen lediglich im Rahmen eines Rechtsstreites an. Wir sind jedoch kein Antragsgegener. Durch Desinformation wurde gegen Entgelt in der Absicht gehandelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder zu schädigen. Die Geltendmachung eigener Gewinne wurden im Reformgesetz des Bundesverfassungsgericht bereits ausgeschlossen, siehe hierDer Dienstbote von Nico Smit Attorney in George, wurde darauf verwiesen, das Akten lediglich benannten Rechtsvertretern oder Gerichten auf eigenen Kosten zuzustellen sind und er persönlich in der Verantwortung stehen kann.Der Dienstbote war jedoch uneinsichtig und entsorgte die Akte eigenständig in unbekannte Grünanlagen. Gründe dazu siehe auch hier GB10005, GB10003 und here GB10006. FALL 2:Das tätige Amtsgericht Bottrop unterlag bereits der Zwangsvollstreckung. Es war zugleich Grundbuchamt und als Teil der Gesamtschulder deklariert. Siehe u.a hier GB10008 und hier GB10005 Geschädigte/r: IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 u.a. Quellen: DE 119270524 DE 125072903 DE 120979917 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 210859989 DE 191205088 29Js279-12 Steuerantrag DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2023-03-28 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Strafen & Bussgeld20,000,000.00(Zinsen noch offen)+Zins 2023 -.-- +Zins 2024 -.-- Streitwert 20,000,000.00 Wert 20,000,000.00 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 noch offen) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2023-03-28 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2023-01-14 P-Auktion 2023-01-16 T-Antrag Kosten:-.-- Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 1 Anteil/e (EUR 20’000’000.00* / 100 Anteil/e)

EUR 200’000.00*
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GreenBond Zertifikat - GB10011
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10011 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 2 - Kein Hunger 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 10 - Weniger Ungleichheit 11 - Nachhaltige Städte 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Verstöße gegen Datenschutz: Strafen oder Bussgeld nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder gemäß Datenschutzgrundverordnung DSGVO, sowie lokalem POPI Act. § 42 BDSGArt. 82 DSGVO Terrorismusfinanzierung Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Erpressung Amtsmissbrauch Globalzession Gegenstand: FALL 1:Öffentliches Amtsgericht und deren gesetzliche Botschaftsvertreter im Ausland, handelten gemeinschaftlich und abweichend vom eingeschlagenen Rechtsweg und vorliegendem Gerichtsbeschluss. Durch deren Selbstbeauftragung wurden weder benannte Rechtsvertreter, noch das mandatierte Internationale Kriminalgericht berücksichtigt.Unbekannte Deutsche Dokumente oder Gerichtsbeschlüsse, wurden ohne Umschlag zwangsweise versucht zuzustellen. Die Deutsche Botschaft Pretoria erstellte grob ersichtlich im Auftrag Apostillen. Das Hochgericht Kapstadt war ebenso involviert die Akte einer physikalischen Anschrift zuzustellen.Zustellung und Einsicht wurden abgelehnt, da die benannten Empfangspersonen unbekannt waren.Verfahrenskosten fallen lediglich im Rahmen eines Rechtsstreites an. Wir sind jedoch kein Antragsgegener. Durch Desinformation wurde gegen Entgelt in der Absicht gehandelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder zu schädigen. Die Geltendmachung eigener Gewinne wurden im Reformgesetz des Bundesverfassungsgericht bereits ausgeschlossen, siehe hierDer Dienstbote von Nico Smit Attorney in George, wurde darauf verwiesen, das Akten lediglich benannten Rechtsvertretern oder Gerichten auf eigenen Kosten zuzustellen sind und er persönlich in der Verantwortung stehen kann.Der Dienstbote war jedoch uneinsichtig und entsorgte die Akte eigenständig in unbekannte Grünanlagen. Gründe dazu siehe auch hier GB10005, GB10003 und here GB10006. FALL 2:Das tätige Amtsgericht Bottrop unterlag bereits der Zwangsvollstreckung. Es war zugleich Grundbuchamt und als Teil der Gesamtschulder deklariert. Siehe u.a hier GB10008 und hier GB10005 Geschädigte/r: IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 u.a. Quellen: DE 119270524 DE 125072903 DE 120979917 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 210859989 DE 191205088 29Js279-12 Steuerantrag DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2023-03-28 Wertfestsetzungin EURbis 01.01.2025: Strafen & Bussgeld20,000,000.00(Zinsen noch offen)+Zins 2023 -.-- +Zins 2024 -.-- Streitwert 20,000,000.00 Wert 20,000,000.00 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 noch offen) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2023-03-28 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2023-01-14 P-Auktion 2023-01-16 T-Antrag Kosten:-.-- Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 1 Anteil/e (EUR 20’000’000.00* / 100 Anteil/e)

EUR 200’000.00*
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GreenBond Zertifikat - GB10010
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Social Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10010 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 2 - Kein Hunger 3 - Gute Gesundheit 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Road Accident Fund Act 56 §857 ZPO §940a ZPO SGB Imigration Sec. 27E LkSG Globalzession Gegenstand: Vorfallbeschreibung: Schäden entstanden durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall am 08.02.2019 in Südafrika, Westkap, 7 Passes Road. Verkehrsunfälle werden zwar landestypisch staatlich abgesichert, was pandemiebedingt im Disaster endete. Der Geschädigte erlitt einen unvorhersehbaren Sturz mit seinem Fahrrad. Dies erfolgte durch ein überholendes Kraftfahzeug mit verkehrsrechtlicher Untersagung. Dieser zog zudem einen Anhänger, der breiter war als das ziehende Fahrzeug selbst. Der Geschädigte wurde von hinten kommend, trotz durchgezogener weisser Fahrbahnlinie derart eingeengt, so das ein unvorhersehbarer Sturz die Folge war. FALL 1:Die Komabehandlung dauerte ca. 2.5 Wochen und konnte vor Ort stattfinden. Die Kosten dafür konnte die Versicherung des Geschädigten decken, weitere Schäden jedoch nicht. FALL 2: Flugtransport und Schlüsselbein-OP waren in Deutschland unter Quarantäne erforderlich. Dies dauerte inklusive Rehabilitation ca. 1.5 Monate von 28.02.2019 - 15.04.2019. Nur bisher bekannte Behandlungskosten konnten unter FALL 1 erfasst werden. Diese waren jedoch noch nicht abschliessend zu betiteln und benötigte mehr medizinische Versorgung, um Stabilisierungen am Schlüsselbein zu entfernen. FALL 3:In Deutschland wurde zwar Gesundheitsbehandlung, Genesung nach Sozialgesetzbuch beantragt, die jedoch abgelehnt wurden siehe GB10004. Ergänzend wäre dies auch nur dann möglich gewesen, sofern Rechts- und Amtsmissbrauch wie nachfolgend aufgeführt nicht stattgefunden hätten. Begründungen: Weiterbehandlung und Genesung erforderten stets die unabdingbare Einhaltung von: Wohnrecht1 GB10001 Wohnrecht2 GB10005 Mobilität1 GB10002 Mobilität2 GB10008 u.a. Die Einhaltung hatte jedoch nicht stattgefunden und kann dynamisch, weitere Kosten erzeugen, die keineswegs dem Verkehrsunfallfond im Nicht-EU Ausland angelastet werden können. FALL 4: Weitere Verluste, Schäden und Kosten werden demnach nur den genannten Quellen zugeteilt. Ergänzend wurde diese Entscheidung zum Lastenausgleich durch unzumutbare Umstände bestätigt. Die Umstände lagen zudem im Verantwortungsbereich der hier genannten Quellen: Pandemie GB10003 IfSG u.a. GB10004 Stiftung GB10006 Kredit GB10009 u.a. Zudem fehlte dazu ein dauerhafter und sicherer Wohnort in der EU. In FALL 2 und 3 wurden Green Bonds benannt, die belastend unter Terrorismunsfinanzierung eingestuft werden konnten. Die Urteilfindung fand selbsterklärend statt, da die 10 Prinzipien der UN und OECD Regeln von Quellen nicht befolgt wurden. Dies entsprach ebenfalls nicht dem internationalen Sinn. Auch dies wurde ergänzend mit dem Engagement im Projekt unterbrochen, siehe GB10004. Schuldner und Drittschuldner hatten das Gebot erhalten, was mit dieser Veröffentlichung nach ZPO § 857 Abs. 2 ebenso als zugestellt galt.Zwangsräumung, Rückenteignungen, Verwertung oder der Verkauf und Rückmiete von öffentlichem Eigentum in DE, können nur dann ausgeschlossen werden, sofern alle Green Bonds angemessen ausgeglichen wurden. Geschädigte/r: IT123/2012 2019/419041/07 2012/001293/07 DE 229669379 u.a. Quellen: DE 125072903 DE 165469210 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 811196025 DE 210859989 DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2019-02-08 Wertfestsetzung in EUR bis 01.01.2025: ZUM ROAD ACCIDENT FUND:Bekannte medizinische Behandlung zu FALL 1: Behandlung 50,510.60 Rechtsanwalt (20%) 10.102,12ZWS 60,612.72 +Zins bis 12.2022 19,228.09 ZWS 79,840.81 - Weitere Fortschreibung noch offen - WERT 1 (RAF): 79,840.81 (pro weiteren Tag ab 02.01.2023 17.4618) __________________________ ZU QUELLEN: Geschätzte Weiterbehandlung ab 2023 zum FALL 2, 3, 4: Mediclinic 4,500.00ZWS 4,500.00 - Weitere Fortschreibung noch offen - Gesetzlich vorgeschriebene Mindestrente für weitere 35 Jahre zu FALL 2, 3, 4: (nur sofern GB10004 bis zum 01.01.2023 angemessen ausgeglichen wurde, ergab dies 2,430.00/Monat ab 01.2023.) ab 2023-2058 1,020,600.00ZWS 1,025,100.00 Ohne angemessenen Ausgleich aller Green Bonds, dürften Quellen ergänzende und weitere Kosten zur Immobilienreaktivierung in Deutschland erwarten. Der Ausgleich des Rentenbezuges mit den Immobilienwerten, ist rechtlich nicht möglich. - Weitere Fortschreibung noch offen - WERT 2 (Quellen): 1,025,100.00 (pro weiteren Tag ab 02.01.2023 228.0496) GESAMTWERT: 1,104,940.81 Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-12-29 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 Kosten:-.- Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 10 Anteil/e (EUR 1’104.94* / 1 Anteil/e)

EUR 11’049.41*
Tipp
GreenBond Zertifikat - GB10005
Du möchtest investieren, Steuerlast senken oder Sustainable Development Goals als SDGs erfüllen. Kein Problem für Deinen Warenkorb. GreenBond Zertifikat - Nr. GB10005 - Internationaler Datenschutz ist eingehalten. Der nachfolgende, vollstreckbare Schuldtitel bietet nur notwendige und nachvollziehbare Transparenz. Klimarelevante Investitionen und SDG-Kriterien sind vorgesehen und vermeiden negative Auswirkungen. table, th, td { border: 1px solid black; border-collapse: collapse; padding: 5px; width: 330px; table-layout: auto; text-align: left; } .center { margin-left: auto; margin-right: auto; } Vorgesehene SDG-Ziele: 1 - Keine Armut 3 - Gute Gesundheit 7 - Saubere Energie 8 - Ordentliche Arbeit 10 - Weniger Ungleichheit 16 - Frieden Gerechtigkeit Entscheidung: Unrechtmässige Enteignung nach: §25h KWG §13c UStG §7a 3b+3c VermG §41 EEG NRW §38 EEG NRW §15a InsO §765a ZPO §857 ZPO §940a ZPO §313 BGB §535 BGB §839 BGB §903 BGB §14 1 OBG NRW Art.14 Abs.3 GG Art.15 GG §371 AO §89c StGB §203 StGB §240 StGB §253 StGB §258 StGB §263 StGB §266 StGB §299 StGB §300 StGB §331 StGB §331 StGB §7 LkSG PatG MarkenG Geldwäsche Existenzverlust Selbstbereicherung Rechtsmissbrauch Amtsmissbrauch Terrorismusfinanzierung Steuerhinterziehung Täuschungshandlung Korruption mit Betrug Erpressung und Strafvereitelung Entschädigungsberechtigt Globalzession Gegenstand: FALL 1: Nichtbefolgte Abtretungs- u. Pfändungsanzeige vom 17.07.2012: Vorsätzlicher Steuereinbehalt als Teil des Immobilienwertes, ergab die Störung von Geschäftsgrundlagen und jeglicher Schutzbedürfnisse mit besonderer Härte. Dies legitimierte unter anderem zum Schadenersatz zur Immobilie und ergab ergänzend die Abweichung von vorliegender Erklärung an Eidesstatt am 08.06.2012 im OLG Hamm, sowie dem Notarvertrag. Kaufinteressenten, Finanzamt und Notar wurden am 28.07.2012 schriftlich zur Schlüsselrückgabe aufgefordert. Diese waren Bestandteil der gesicherten Schliessanlage beider Immobilien. Mit erstatteter Strafanzeige am 30.03.2012 erstreckte sich der Schaden unter anderem auch auf GB10001, sowohl als auch Verstösse gegen den Umweltschutz an technischen Anlagen. Die 1. Petition vom 06.01.2014 unterrichtete Finanzamt und Landtag NRW sehr detailiert über kriegsähnliche Handlungen und Terrorismusaktivitäten. FALL 2: Berechtigte Entschädigungspflichten ergaben sich zur Immobilie mit beantragter Betriebswohnung, Franchise-Fahrzeuge inklusive Ausstattung und DE/EU-Patentmarken. Handelsregisterlöschung der Holding GmbH auf Amtswegen erfolgte, ohne Beachtung der Gesellschaftsanteile in der noch aktiven GmbH HRB 11191. Insolvenz gab es zu keinem Zeitpunkt. FALL 3: Petitionsquellen galten gleichermassen als Selbstanzeige nach § 371 AO. Gründe zur Einschränkung von Grundrechten nach § 413 AO würden nur dann nicht vorliegen, sofern alle Green Bonds angemessen ausgeglichen wurden. BEGRÜNDUNGEN: Von Amts wegen nichtbefolgtem Rücktritt vom Notarvertrag und Kauf-Rückabwicklung am 07.06.2012. Dies war in Klauseln vereinbart und öffentlich vorliegend. Ausreichend Beweislast ergaben der nichtgezahlte Kaufpreis an den Eigentümer, vorzeitige Besitzeinweisung mit gesicherten Schlüsseln, sowie ergänzende Abweichung zur Erklärung an Eidestatt am 08.06.2012 im OLG Hamm und die erstattete Strafanzeige am 30.03.2012, sowohl als auch die politische Abwehrhaltung ohne sachlichen Bezug zu Petitionen. Die Ablehnung des Eröffnungsantrag am 12.09.2012 InsO diente als letztes Rechtsmittel zur Anhörung und außerhalb einer förmlichen Enteignung. Durch Ablehnung erfolgte zudem die Wegnahme von zentralem Rechtsgut mit DE/EU-Patentmarken, CAFM-System, Kunden- und Vertragsdaten, als auch ergänzend mit Hard- & Software. Besonders schwerer Fall durch Straftat von Amts wegen am 14.12.2015, inklusive Verletzung Aufbewahrungspflichten sowie der bereits eingeschlagenen Rechtswege mit Rechtsvertretungen. Der vorsitzende Richter am OLG Hamm, Herr Dr. Meyer war telefonisch der gleichen Rechtsauffassung zur Berufung mit nachgewiesener Zustimmung am 24.09.2012. Der komplette Vorgang unterbrach Schuldner davon Kostenausgleich und verpflichtende Kaufpreiszahlung an den Eigentümer zu leisten. Es handelte sich hier um eine unbesicherte und vollständig bezahlte Immobilie. Konforme Höchststrafe und/oder Bußgeld und Eliminierung Terrorsimus-Aktivitäten auch nach Kreditwesengesetz KWG §25h. Amtsgerichte änderten Grundbücher. Rechtsbeugung erfolgte ohne Berücksichtigung eines unbekannten Gerichtsbeschlusses des Oberlandesgerichtes Hamm. Richterliche Korrespondenz unter den Instanzen blieb dabei aus. Zwangsenteignung ist nur auf rechtlich vorgeschriebenen Weg nach Zivilprozessordnung durchzuführen. Hiervon sind alle Gläubiger zum Beispiel Makler, finanzierende Hausbanken, Amts-, Grundbuchgerichte, Finanzämter neben der 2. Petition gemeldet am 27-07-2020 mit  2. Petitions-Zuständigkeiten vom 04-02-2022 abgewichen und somit Gesamtschuldner nach §717, §857, §940a ZPO, als auch dem Kreditwesengesetz KWG § 25h. FALL 4: Erbpacht stand Eigentümer in Höhe der Miete zu. Dies haben Schuldner auf eigene Kosten im Grundbuch vorzusehen, zu ändern, einzutragen und auf 5 Jahre zu befristen. Das Angebot endete am 31.01.2023. Ersatzimmobilien waren in jedem Fall zu liefern. (Beisp.: 596,110.00 = 5% = 29,805.50 p.a.) Unangemessene Umweltschäden, Grundsteueranpassungen, Hypotheken oder vergleichbar, verlangen die Aufhebung der Erpacht mit angemessenen Schadenausgleich. Unternehmensstilllegung verursachte zudem eigenmächtig nach BMF v. 30.01.2006 IV A 5 - S 7279 a - 2/06 BStBl I 2006 S. 207 Nr. 4, weitaus mehr Schäden, sodass dieser Green Bond alleine, Pflege, Wohnungsnot oder weitere Verluste nicht abdecken konnte, siehe unter anderem auch hier: GB10001. Dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hatten Schuldner bisher nicht entsprochen. Siehe Telefonlog. Zwangsräumungen, Rückenteignungen und Verwertung von öffentlichem Eigentum können nur dann ausgeschlossen werden, wenn alle Green Bonds angemessen ausgeglichen wurden. Fortwährende politische Fragen und etwaige Sanktionsversuche seit 10.05.2022, oder Beauftragung damit im Zusammenhang stehenden Dritten am 18.01.2022, waren unerwünscht und zu unterlassen. Systematisches Vorgehen wurde konkludent erklärt mit e-mail vom 11.02.2022. Dies war zudem auch sichbar in GB10011, GB10004, GB10003, GB10006 und führte dadurch zu politisch orientierten Personen. Geänderte Bebauung wird noch gesondert bewertet und nicht gedulded. Geschädigte/r: DE 229669379 IT123/2012 2012/001293/07 2019/419041/07 u.a. Quellen: DE 125072903 DE 165469210 Pet 2-19-08-99999-036313 DE 811196025 DE 210859989 29Js279-12 Steuerantrag Strafantrag Nr. 701000-047764-12/8 Insolvenzantrag Nr. 162 IN 224/12 DE 114104159 u.a. Schadeneintritt: 2012-07-18 Wertfestsetzung in EUR bis 01.01.2025: Grundlagen: Anteil Immobilienwert/ Kaufpreisanteil/ Umsatzsteuer 36,906.00 Stammkapital 25,000.00 Markenpatent 135,000.00 Franchisekonz. 100,000.00 CAFM-Software 126,000.00 ZWS 422,906.00 +Zins bis 2022 356,311.41 +Zins 2023 63,465.80 +Zins 2024 68,840.81 ZWS 911,524.02 Verlust Kaltmiete oder alternativ Franchisegebühr: 2012 30,000.00 +Zins bis 2022 26,600.41 2013 30,000.00 +Zins bis 2022 24,164.41 2014 30,000.00 +Zins bis 2022 21,841.22 2015 30,000.00 +Zins bis 2022 19,517.13 2016 30,000.00 +Zins bis 2022 17,106.132017 30,000.00+Zins bis 2022 14,662.67 2018 30,000.00 +Zins bis 2022 12,226.67 2019 30,000.00 +Zins bis 2022 9,750.67 2020 30,000.00 +Zins bis 2022 7,354.67 2021 30,000.00 +Zins bis 2022 4,918.67 2022 30,000.00 +Zins bis 2022 2,482.67 ZWS 1,402,149.34 2023 30,000.00 +Zins 2023 (auf 520,625.32) 42,430.60 2024 30,000.00 +Zins 2024 (auf 593,055.92) 48,460.01 ZWS 1,553,039.95 Mobilitätsverlust: Fahrzeuge 53,818.00 Bußgeld 50,000.00 +Zins bis 2022 78,717.88 ZWS 1,735,575.83 +Zins 2023 (auf 182,535.88) 14,902.52 +Zins 2024 (auf 197,438.40) 16,159.84 ZWS 1,766,638.19 Neugründung Franchisesystem aus: Konzept Marke/n IT Hard-/Software Gesellschaftskapital Ausstattung 558,500.00 +Zins bis 2022 470,553.54ZWS 2,795,691.73 +Zins 2023 (auf 1,029,053.54) 83,828.08 +Zins 2024 (auf 1,112,881.62) 90,861.14 ZWS 2,970,380.95 Kompensation Gewerbeobjekt: (Immob. 120qm a 1,850.00)(Grund 1100qm a 340.14) Immobilie 222.000.00 Flurstück 374,110.00+Zins bis 2022 (auf 596,110.00) 478.306,32ZWS 4,044,797.27+Zins 2023 (auf 1,074,416.32) 87,521.63+Zins 2024 (auf 1,161,937.95) 94,906.34 ZWS 4,227,225.24 Verlust progressives GF-Gehalt oder ersatzweise Franchisekosten: 2012 22,500.00 +Zins bis 2022 17,145.04 2013 54,000.00 +Zins bis 2022 38,943.68 2014 54,000.00 +Zins bis 2022 34,761.93 2015 60,000.00 +Zins bis 2022 39,074.27 2016 60,000.00 +Zins bis 2022 34,132.27 2017 66,000.00 +Zins bis 2022 32,209.89 2018 66,000.00 +Zins bis 2022 26,850.69 2019 66,000.00 +Zins bis 2022 21,491.49 2020 66,000.00 +Zins bis 2022 16,132.29 2021 66,000.00 +Zins bis 2022 10.773,09 2022 66,000.00 +Zins bis 2022 5,413.89ZWS 5,150,653.77 2023 66,000.00+Zins 2023 (auf 989,428.53) 80,601.71 2024 66,000.00+Zins 2024 (auf 1,136,030.24) 92,791.11 ZWS 5,456,046.59 Gutachter Wertermittlung (4 Tagwerke a 3,749.00): 07.2022 14,966.00 +Zins 2022 645.92+Zins 2023 (auf 15,611.92) 1,311.16+Zins 2024 (auf 16,923.08) 1,421.68 Bewertung geändeter Bebauung: Noch offen Streitwert 5,474,391.35 Gerichtskosten nach GKG: 1. Instanz PetNRW 06.2014 (3.0) 71,103.00 +Zins 53,742.83 2. Berufung PetBER 07.2020 (4.0) 94,804.00 +Zins 34,744.61 3. Revision GreenBond 07.2022 (5.0) 118,505.00 +Zins 24,188.79 Wert 5,871,479.58 (pro weiteren Tag ab 02.01.2025 1306.2031 ) Emittent: Zebranja Foundation Verkündet am: 2022-07-17 Vollstreckung: Dies erhöht den Wert des Vollstreckungstitels und ist darin nicht inkludiert Phase: 2022-04-21 G-Beschluss 2022-11-15 Ankündigung 2022-11-18 PO-Antrag-1 2023-01-14 P-Auktion 2023-01-16 T-Antrag Kosten: 2022-11-20 7,735.00 2023-01-16 7,735.00 2023-01-30 7,735.002023-06-20 7,735.00 ff. Währungsrisiken werden den am Ausstellungstag festgelegten Wert dynamisch anpassen. Fragen und Antworten zu grünen Anleihen.

Inhalt: 1 Anteil/e (EUR 5’871’480.00* / 100 Anteil/e)

EUR 58’714.80*

Gute Gründe für Green Bonds :


Welche nachhaltigen Ziele haben Green Bonds?

Green Bonds verfolgen nachfolgend angestrebte Ziele. Hierbei setzen wir auf nachhaltige Entwicklungs Ziele und eine bessere Umwelt. Das kombinieren wir auch.






Was sind grüne Anleihen oder Green Bonds?


Das sind Schuldtitel, die von öffentlichen und privaten Institutionen ausgegeben werden. Wir sind eine davon und helfen der Selbstfinanzierung unserer Partner. Allerdings ist dies kein normaler Kredit. Erhaltene Mittel dienen vorrangig Umweltprojekten, SDGs und Aktionen zur Linderung des Klimawandels. Nachhaltig.

All das entwickeln wir.



Wie funktioniert das SDG-Prinzip?


Das Prinzip ist einfach zu verstehen und umzusetzen, denn Zertifikate sind nachvollziehbar. Zum einen werden Korruptionsverhalten ausgemerzt und ergänzend umweltfreundliche Technologien bevorzugt. Das kann auch Arbeitsplätze erhalten. Im Grunde ist dies eine Art automatische Ausbildung, nach festgelegten Prinzipien.

So funktioniert Nachhaltigkeit.



Was bedeutet SDG genau?


SDG ist die Abkürzung für Sustainable Development Goals. Auf Deutsch: Nachhaltige Entwicklungs Ziele. Im Wesentlichen geht es dabei um ausgleichende Gerechtigkeit, wirtschaftliche Erholung und soziale Aktionen. Die Zehn Prinzipien des United Nations Global Compact, schliessen SDGs mit ein.

Wir wir das machen?

Einnahmen aus Green Bonds können Arbeitsleistung in gescheiterten oder neuen Projekten, umweltfreundliche Technologien und CO2-Neutralität reinvestieren.



Wer hat was von Green Bonds?


Auch Du kannst von Green Bonds Tokens profitieren, wenn Du ein Teil unserer Blockchain Lieferkette wirst.

Eine Hand wäscht die andere.



Was hat Green Bond mit Lieferketten zu tun?


Du entscheidest, wenn Du Partner brauchst um CO2-neutral zu werden. Die Erde und das Klima, haben absolute Prioritäten.



Wie funktioniert Transparenz?


Nachvollziehbare ID-Nummern oder andere Identifizierungsmerkmale, bieten in Green Bonds Nachverfolgung. Das ist quasi ein Aktionsplan und unterstützt den Global Compact mit Dominoeffekt.

Eine bessere Welt. Mehr Freude.

Bilder erklären Green Bonds :