Franchise-Jahrespaket

EUR 2’998.00*

Inhalt: 12 Monat/e (EUR 249.83* / 1 Monat/e)

Versandkostenfrei

Nicht verfügbar / Wähle Remote oder Reisepaket

Produktnummer: ZT10008.6
Produktinformationen "Franchise-Jahrespaket"

Du bist Unternehmer oder Behörde? Brauchst Du umweltfreundliche Produkte oder Dienste? Wir sind Dein klimafreundlicher Turbo.



Welche Voraussetzungen sollen Franchisenehmer erfüllen?

Du möchtest Dein Geschäft ankurbeln und klimaneutral umstrukturieren? Wir digitalisieren Deine Lieferkette mit folgenden Grundvoraussetzungen:

  • eingetragenes Gewerbe
  • selbstständige Betriebsstätte
  • Steueridentifikation



Welchen Vertriebskanal decken Jahrespakete ab?

Jahrespakete decken stets nur einen Verkaufskanal und nur definierte Länder, oder ein Land.



Was ist Gegenstand des Franchisevertrags?

Unsere Richtlinien als Franchisegeber bieten lediglich ein Vertriebs- und Absatzkonzept im Rahmen der Kanäle der Zebranja-Onlineplattform. Franchisenehmer betreiben dabei ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf eigene Rechnung und mit einem eigenen betriebswirtschaftlichen Risiko. Als Franchisegeber setzen wir im gebuchten Vertragsgebiet keine weiteren Franchisenehmer ein, die gleichartige Podukte oder Dienste vertreiben wollen. Zur Änderung des Vertragsgebietes bedarf es der vorherigen Zustimmung beider Parteien.



Was ist bei Veränderung zu beachten?

Verlegung von Geschäftsräumen, sowie eine Eröffnung weiterer Betriebe bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Franchisegebers. Der Franchisegeber kann ausnahmsweise ohne Zustimmung des Franchisenehmers das Vertragsgebiet ändern bzw. einen weiteren Franchisenehmers einsetzen. In diesem Fall wird der Franchisenehmer vom Franchisegeber schriftlich informiert.

Der Franchisegeber ist berechtigt, seine Produkte auch über andere Vertriebskanäle, insbesondere über das Internet zu vertreiben. Der Vertrieb über das Internet, auch im Geltungsbereich des Vertragsgebietes stellt keine Verletzung des vereinbarten Gebietsschutzes dar. Insbesondere wird der Franchisegeber den Franchisenehmer hinsichtlich des kaufmännischen und organisatorischen Aufbaus des Betriebes mit Beratung und Information unterstützen. Dazu gehören die allgemeine Betreuung während der Planungs- und Voreröffnungsphase des Franchise-Betriebes, die laufende Betreuung während der Eröffnung sowie auch während des laufenden Geschäftsbetriebes.



Welche Weiterbildung brauchen Franchisenehmer?

Der Franchisegeber ist berechtigt, den Franchisenehmer zur Teilnahme an besonderen Veranstaltungen zu verpflichten. Werden vom Franchisenehmer darüber hinausgehende Leistungen vom Franchisegeber gefordert, ist der Franchisegeber berechtig ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Die Höhe des hierfür anfallenden Entgeltes hat der Franchisegeber dem Franchisenehmer vorab mitzuteilen.



Wie ist der Franchisegeber in meine Firma involviert?

Du als Franchisenehmer bist verpflichtet, den Betrieb auf eigene Rechnung und eigenes Risiko zu führen. Dabei hat er seine Stellung als Franchisenehmer stets kenntlich zu machen. Der Franchisenehmer hat die Interessen des Franchisegebers und damit des gesamten Franchise-Systems zu wahren. Die ihm obliegende Verpflichtung und Rechte aus dem Vertrag, sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben und zu nutzen.

Der Franchisegeber ist zur Beachtung aller den Betrieb des Franchisenehmers betreffenden Rechtsvorschriften und Verordnungen selbst verpflichtet.

Der Franchisenehmer ist nicht zur Vertretung des Franchisegebers berechtigt. Insbesondere ist er nicht dazu berechtigt, Verbindlichkeiten im Namen des Franchisegebers einzugehen und in beider Interesse alles Tun, um das Image des Franchise-Systems zu erhalten und zu fördern. Der Franchisenehmer hat jegliches Verhalten im Geschäftsverkehr mit Kunden oder Lieferanten zu unterlassen, welches sich negativ auf das Geschäft, das Franchise-System oder den Franchisegeber selbst auswirken oder das Ansehen des Franchise-Systems schädigen könnte.

Der Franchisenehmer wird sich bei seiner Betriebsführung an die Richtlinien des Franchisegebers halten Soweit sich aus den Bestimmungen des Vertrags und den Richtlinien nichts anderweitiges ergibt, ist der Franchisenehmer von Weisungen des Franchisegebers freigestellt.



Welche Gebühr fällt neben dem Jahrespaket an?

Der Franchisenehmer ist verpflichtet, den jeweils für jedes Geschäftsjahr im Voraus vereinbarten Mindestumsatz in seinem Vertragsgebiet zu erzielen. Der Mindestumsatz für das erste Geschäftsjahr beträgt

10,000.00 EUR

Das Jahrespaket rechnet auf Mindestumsatz oder darüberliegenden Umsatz, einen Prozentsatz von

5%

ab. Für die weiteren Jahre wird der Franchisegeber einen neuen Mindestumsatz vorgeben können. Die Neufestsetzung hat bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu erfolgen. Wird kein neuer Mindestumsatz festgesetzt, gilt der bisherige Mindestumsatz für das folgende Geschäftsjahr fort. Wird der vereinbarte Mindestumsatz in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht erzielt, ist der Franchisegeber berechtigt, das Vertragsgebiet zu verkleinern, einen weiteren Franchisenehmer einzusetzen oder den Franchise-Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Beteiligung Dritter im Rahmen des Franchise-Systems erfordert der Zustimmung des Franchisegebers.



Wo haben Franchisenehmer Warenbezug?

Entspricht das vom Franchisenehmer vorgesehene Warensortiment oder den Diensten, die auf Zebranja publiziert sind, darf der Franchisenehmer nur vom Franchisegeber oder von einem benannten Lieferanten beziehen.

Darüber hinaus ist der Franchisenehmer berechtigt, Diversifikationsprodukte zu führen, die nicht im vereinbarten Warensortiment angeboten werden. Als Diversifikationsprodukten dürfen nur solche geführt werden, die der allgemeinen Sortimentpolitik und den Qualitätsstandards entsprechen. Aus diesem Grund bedarf es zur Führung solcher Produkte stets der Zustimmung des Franchisegebers.



Welche Werbung erledigen Franchisegeber?

Der Franchisegeber führt Werbemaßnahme für das gesamte Bundesgebiet auf eigene Kosten durch. Die fortlaufende Entwicklung von Werbekonzepten obliegt allein dem Franchisegeber. Der Franchisenehmer ist verpflichtet, an überregionalen Werbemaßnahmen des Franchisegebers zu mitzuwirken und die hierdurch beworbenen Aktionen anzubieten und zu unterstützen. Dem Franchisenehmer wird weiterhin untersagt, Werbemaßnahmen in den Medien vorzunehmen, in welchen der Franchisegeber bereits für seine Dienstleistungen wirbt. Hiervon ausgenommen sind solche Aktivitäten und Werbemaßnahmen, die mit dem Unternehmer abgestimmt sind und dem Unternehmen zu Gute kommen.

Der Franchisegeber wird in seinem Vertragsgebiet auf eigene Kosten lokale Werbung betreiben. Der Franchisegeber wird dem Franchisenehmer die hierfür erforderlichen Werbemittel zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen. Eine Bezugspflicht besteht jedoch nicht.

Der Franchisenehmer ist berechtigt, eigene Werbemaßnahem zu konzipieren und zu betreiben. Die vom Franchisenehmer entwickelten Werbemaßnahmen müssen mit dem einheitlichen Auftreten des Franchisesystems und dem jeweils geltenden Marketingkonzept vereinbar sein. Der Inhalt und die Art der eigenen Werbemaßnahmen des Franchisenehmers bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Franchisegebers.

Die Aufrechterhaltung und der Schutz der zum Franchisesystem gehörenden Schutzrechte obliegen dem Franchisegeber. Dies gilt auch in dem Fall, in dem die Angriffe gegenüber dem Franchisenehmer erfolgen, die solche Schutzrechte betreffen. Die Eintrittsgebühr ist nicht rückforderbar, wenn der Franchisevertrag gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wird.



Gibt es Wettbewerbsverbote?

Dem Franchisenehmer ist untersagt, sich während der Vertragsdauer mittelbar oder unmittelbar an solchen Unternehmen zu beteiligen, die Waren oder Dienstleistungen herstellen oder vertreiben, welche denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind. Weiterhin wird ihm untersagt, sich an der Herstellung oder dem Vertrieb solcher Waren und Dienstleistungen direkt oder indirekt zu beteiligen sowie derartige Unternehmen in sonstiger Weise zu fördern oder zu unterstützen.

Hiervon ausgenommen sind solche Aktivitäten, welche mit dem Franchisegeber abgestimmt sind und ihm im unternehmerischen Sinne zu Gute kommen.

Dem Franchisenehmer ist es nach Beendigung des Vertrages untersagt, den Namen, die Marke sowie sonstige Schutzrechte des Franchisegebers zu nutzen. Der Franchisenehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm übergebenen Handbücher, Richtlinien oder Instruktionen auf eigene Kosten dem Franchisegeber zu übergeben.

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Inhalt: 12 Monat/e (EUR 71.40* / 1 Monat/e)

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